Die Anzahl an unterschiedlichen Stromversorgern ist sehr groß. Mittlerweile gibt es in zahlreichen Kommunen mehrere Anbieter, die ihre Kunden mit Strom versorgen können. Als Grundversorger gilt immer das Unternehmen, welches die meisten Kunden vor Ort mit Strom im öffentlichen Energienetz versorgt.

Für die Gasversorgung gilt die gleiche Regel. Der Grundversorger hat verschiedene Verpflichtungen zu erfüllen. Diese sind sogar gesetzlich festgesetzt. Dazu gehört vor allem, dass er JEDEM Kunden, der über einen Haushalt verfügt auch mit Strom und/oder Gas versorgen muss. Die Preise sind hierbei auch geregelt. Sie richten sich nach den allgemeinen Bedingungen. Der Grundversorger ist dazu verpflichtet, alle allgemeinen Bedingungen öffentlich zugänglich zu machen. In der Regel nutzt er hierfür Infobriefe, Aushänge und die eigene Webseite.

26.09.14 StromzählerVerbraucherschützer NRW: Die NRW-Grundversorger sollen Strompreise senken! Eigene Studie weist der Branche Handlungs-Spielräume nach
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wirft den Energieversorgern vor, die sinkenden Einkaufspreise für Strom nicht an ihre Kunden weiterzugeben. Grundlage dafür ist eine Langzeitanalyse aller 106 Grundversorger in NRW von Dezember 2010 bis Juni 2014.
Die Verbraucherzentrale NRW fordert Strompreissenkungen in der Grundversorgung. Mit einer Langzeituntersuchung aller NRW-Grundversorgungspreise glaubt die Verbraucherzentrale NRW nachweisen zu können: Im Branchenschnitt ist der Stromeinkauf für die Unternehmen deutlich billiger geworden, doch bei den Kunden kam davon so gut wie nichts an.
Laut Studie, erklärt die Zentrale, könne das Ausmaß der Preissteigerungen der vergangenen Jahre , zumindest bei den NRW-Grundversorgern, keineswegs nur mit steigende Umlagen, Abgaben und Netzentgelte begründet werden. Vielmehr verlangten die Unternehmen im Branchenschnitt immer mehr Geld zur Deckung ihrer Vertriebskosten und für ihre Marge. Einige Grundversorger sind im Rahmen der Untersuchung besonders aufgefallen. Wenn man deren Preise um alle staatlich vorgegebenen und regulierten Bestandteile wie Abgaben, Umlagen und Netzentgelte bereinigte, erklären die Verbraucherschützer, lägen sie mit den verbleibenden, von ihnen selbst beeinflussbaren Preisbestandteilen um bis zu 25 Prozent über dem Branchenschnitt. die ein derart hohes Niveau in der Preisgestaltung widerspricht nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW der sozialen Idee hinter der Grundversorgung.

Immer mehr Windenergie wird kurzfristig von den Stromunternehmen an Spotmärkten gekauft.
Immer mehr Windenergie wird kurzfristig von den Stromunternehmen an Spotmärkten gekauft.

Die Verbraucherschützer, die ein derart hohes Niveau in der Preisgestaltung nicht mit der sozialen Idee die hinter der Grundversorgung steht in Einklang sehen, leiten ihre Ergebnisse deshalb an die zuständigen Kartellbehörden weiter.
“Die Grundversorgung ist kein Tarif wie jeder andere, sondern dient auch im geöffneten Strommarkt noch der staatlichen Daseinsvorsorge”, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Die Preise müssten deshalb möglichst günstig sein und sich an den entstehenden Kosten orientieren. Letzteres gelte nicht nur, wenn die Kosten zum Beispiel durch Umlagenerhöhungen stiegen, sondern eben auch, wenn sie durch günstigeren Stromeinkauf sänken.
Kunde in der Grundversorgung ist unter anderem jeder, der nie ausdrücklich einen Stromlieferungsvertrag geschlossen hat. Bundesweit sind knapp 37 Prozent der Haushalte in der Grundversorgung. Darunter sind auch viele schutzbedürftige Kunden, denen ein Tarifwechsel schwer fällt oder unmöglich ist. “Ausgerechnet hier die Margen zu steigern, wäre inakzeptabel und widerspräche dem Prinzip der preisgünstigen Versorgung im Energiewirtschaftsgesetz”, betont Schuldzinski.
Genau diesen Verdacht der Margensteigerung in der Grundversorgung aber legt die Studie für die Gesamtbranche nahe. Untersucht wurden die Strompreise aller 106 Grundversorger des Landes an 43 monatlichen Stichtagen von Dezember 2010 bis Juni 2014. Genauer in den Blick nahmen die Experten der Verbraucherzentrale NRW nur den Teil des Preises, den die Firmen beeinflussen können. Sämtliche Abgaben, Steuern, Umlagen und regulierten Entgelte zogen sie dafür ab. Übrig blieb die Unternehmensspanne, die sich aus den Kosten für den Stromeinkauf, den Vertriebskosten und der Marge zusammensetzt.
Im Branchendurchschnitt blieb die Höhe dieser Unternehmensspanne seit Dezember 2010 nahezu konstant bei rund 8,6 Cent. Sie hätte aber sinken müssen, wenn die Preisgestaltung tatsächlich streng an den Kosten ausgerichtet wäre. Denn der Stromeinkauf der Unternehmen ist im selben Zeitraum im Schnitt um etwa ein Viertel günstiger geworden. Dass die Unternehmensspanne dennoch nicht sank, bedeutet, dass der Preisanteil für Vertrieb und Marge branchenweit wuchs – um beinahe ein Drittel. “Es ist kaum davon auszugehen, dass die Vertriebskosten in so kurzer Zeit so drastisch gestiegen sind”, sagt Schuldzinski.
Für die einzelnen Grundversorger offenbart die Studie allerdings große Unterschiede. Bei manchen liegt die Unternehmensspanne um 25 Prozent unter dem Durchschnitt, andere weichen ebenso weit nach oben ab. “Bei Anbietern mit besonders hoher Unternehmensspanne sehen wir großen Erklärungsbedarf”, sagt Schuldzinski. “Warum schaffen es diese Unternehmen nicht, die Grundversorgung nach Abzug aller Umlagen, Abgaben und regulierten Entgelte zu vergleichbaren Konditionen zu gewährleisten wie andere?” Diese Frage möchte die Verbraucherzentrale NRW durch die zuständigen Kartellbehörden geklärt wissen. Diese sollen prüfen, ob manche Grundversorger ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen, um überhöhte Entgelte zu verlangen.
Dass sinkende Kosten für den Stromeinkauf künftig direkter an die Grundversorgungskunden weitergegeben werden müssen, soll nach Auffassung der Verbraucherschützer in der aktuell diskutierten Novelle der Grundversorgungsverordnung festgeschrieben werden. Den Stromkunden rät die Verbraucherzentrale NRW generell, den Wechsel in einen anderen Tarif zu prüfen. In einer landesweiten Aktion halten die Beratungsstellen dazu im Oktober örtliche Tarifübersichten bereit. Hilfe bei der Suche nach günstigen, sicheren Verträgen bieten sie jederzeit im Rahmen der Beratung an.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärt zur Analyse der Verbraucherzentrale NRW sowie zu den Entwicklungen der Börsenstrompreise und der Strompreise für Haushaltskunden der vergangenen Jahre:

“Eine alleinige Analyse der Grundversorgungstarife ist wenig aussagekräftig über die Strompreise, da sich die Mehrheit der Kunden inzwischen für einen Sondertarif entschieden hat. Der starke Anstieg der staatlich verordneten Steuern, Abgaben und Umlagen in den vergangenen Jahren ist der Grund für den Anstieg der Strompreise für Haushaltskunden. Hinzu kommen die gestiegenen Kosten für den Netzausbau, der mit dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien notwendig ist. Die günstigen Entwicklungen an der Strombörse in den letzten Jahren wurden somit überkompensiert.

Der Strompreis für Haushaltskunden setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: der staatliche Anteil des Strompreises ist 2014 auf das Rekordniveau von 52 Prozent gestiegen. Der Anteil für die Netzentgelte am Strompreis für Haushalte liegt durchschnittlich bei 23 Prozent. Der Anteil für den Stromeinkauf, der sich am Börsenpreis orientiert, sowie Vertrieb und Service liegt bei rund 25 Prozent. Dies ist auch der Anteil am Strompreis, den die Energieversorger direkt beeinflussen können.

Die Stromunternehmen konnten bei den Strompreisen den Kostenanteil für die Netznutzung, die Beschaffung und den Vertrieb seit 2009 relativ konstant halten. Dass der Kunde das nicht wahrnimmt, liegt daran, dass der deutliche Anstieg der Steuern, Abgaben und Umlagen den Effekt der geringeren Börsenpreise mehr als überkompensiert hat. Hier reden wir nicht nur von der EEG-Umlage, auch andere Umlagen sind gestiegen oder neue hinzugekommen.

Natürlich sind die Strompreise an der Strombörse gesunken. Dass die Vertriebe diesen Preisrückgang nicht zeitgleich an die Kunden weitergeben können, hat zudem mit der Struktur der Beschaffung zu tun. Stromvertriebe beginnen mit der Beschaffung der Liefermengen von Strom mehrere Jahre im voraus.

Dazu die Strombörse EPEX:

An der  Strombörse EPEX werden im Spotmarkt Stromlieferungen für den jeweiligen Folgetag gehandelt. Im Terminmarkt werden an der EEX Preisabsicherungsgeschäfte für längerfristige Stromlieferungen getätigt– vom laufenden Monat bis zu 6 Jahren im Voraus – getätigt. Die Börsen liefern damit die transparentesten Informationen über das Geschehen am Stromgroßhandelsmarkt, der im wesentlichen preisbestimmend für alle Stromlieferungen an größere Verbraucher – auch im Rahmen von Vollversorgungsverträgen – ist.

Der BDEW klärt dazu der Stromeinkauf  erfolgt zu verschiedenen Zeitpunkten in unterschiedlichen Tranchen. Niemand kauft den Strom nur zu einem Zeitpunkt zu 100 Prozent ein. Das Risiko wäre für die Unternehmen und die Kunden viel zu groß.”
Die Verbraucherzentrale hat eine Rangliste der Höhe der Unternehmensspannen der einzelnen Grundversorger samt ihrer jeweiligen Abweichung vom Landesdurchschnitt veröffentlich. Die Liste steht zum Download bereit unter:
www.vz-nrw.de/ranking-strompreisuntersuchung2014