EU-Kommission Brüssel: Neu ab Januar ein Energie-Label für Hausgeräte
EU-Kommission Brüssel: Neu ab Januar ein Energie-Label für Hausgeräte

Ab 1. Januar gelten neue Vorgaben der EU für die Kennzeichnung des Energieverbrauchs bei Hausgeräten.

So müssen sich Kaffeemaschinen mit Isolierkanne nach fünf Minuten, die Kaffeemaschine mit Glaskanne nach vierzig Minuten, sonstige Kaffee-maschinen nach dreißig Minuten in den Stand-by-Modus abschalten.

Diese Vorgaben enthält die neue Ökodesign-Verordnung der EU, die ab 2015 gilt.Wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) berichtet 28.12.14 Kaffeemaschine zwei
gelten ab 1. Januar insgesamt neue Vorgaben für die Kennzeichnung des Energieverbrauchs bei Hausgeräten. So müssen dann auch Dunstabzugs-hauben in Küchen ein Energie-Label führen.

Energie-Label bei Online-Kauf

Die Geräte werden zunächst mit den Energieeffizienzklassen A bis G gekennzeichnet. Für Backöfen, auch Gasbacköfen, gelten ab Januar neue Effizienzklassen: A+++ bis D. Bereits im Handel befindliche Geräte dürfen aber weiter verkauft werden. Der Branchenverband rät daher, vor dem Gerätekauf diesen Punkt der Energieeffizienz gezielt nachzufragen und zu vergleichen.
Beim Online-Kauf werden zum Jahresbeginn auch zudem EU-Energie-Label Pflicht. Die EU-Kommission reagiert mit dieser neuen Verordnung auf den zunehmenden Internethandel und regelt die Kennzeichnung energiever- brauchsrelevanter Produkte neu.

Bei Geräten mit Energieeffizienzklasse, die im Internet zum Verkauf angeboten werden, muss künftig entsprechend auch ein elektronisches Energie-Label sowie ein elektronisches Datenblatt veröffentlicht werden. Bisher waren die Angaben zur Energieeffizienz nur in Textform vorgeschrieben.
Folgende Geräte müssen dann im Online-Handel das elektronische Energie-Label führen: Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Klimageräte, Staubsauger, Lampen, Leuchten und Fernseher. Für Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter gilt diese Regelung noch nicht.