Solaranlage für Freiflächen. Bild envision-solar
Solaranlage für Freiflächen. Bild envision-solar

Das Bundeskabinett hat gestern die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, vorgelegte Verordnung für die künftige Ausschreibung von Photovoltaik-Freiflächen beschlossen.
Gabriel erklärte zu dem Beschluss: „Mit der heute beschlossenen Verordnung haben wir die Rechtsgrundlage für den Start der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen geschaffen. Die Bundesnetzagentur kann bereits im Februar 2015 die erste Ausschreibungsrunde bekannt geben. Die ersten Gebote können dann bis zum 15. April 2015 bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden. Damit setzen wir den mit der EEG-Reform im vergangenen Jahr begonnenen Weg konsequent fort: Wir schaffen erstmals die Basis für eine wettbewerbliche Förderung erneuerbarer Energien. In einem zweiten Schritt ab 2017 soll die finanzielle Förderung grundsätzlich auch für andere erneuerbare Energien auf Ausschreibungen umgestellt werden. So wollen wir die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien planbar und kostengünstiger erreichen.”

Bundeswirtschaftsminister Gabriel: Kosten werden gesengt
Bundeswirtschaftsminister Gabriel: Kosten werden gesengt

Mit der Pilotausschreibung sollen Erfahrungen mit dem neuen Förderinstru- ment der Ausschreibung im Bereich der erneuerbaren Energien gesammelt werden. Künftig werde die Höhe der Förderung also nicht mehr staatlich festgesetzt, sondern mittels einer Ausschreibung im Wettbewerb ermittelt. Dies senke die Kosten.
Ausschreibende Stelle, so verlautete aus dem Ministerium, ist die Bundesnetzagentur. Sie wird jeweils drei Ausschreibungsrunden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 durchführen. Es sollen jährlich Freiflächenanlagen in einem Umfang von durchschnittlich 400 Megawatt (MW) realisiert werden. Zu diesem Zweck werden im Jahr 2015 500 MW, im Jahr 2016 400 MW und im Jahr 2017 300 MW ausgeschrieben. Werden Anlagen nicht realisiert, wird das Volumen der folgenden Ausschreibungen entsprechend angepasst. Die Verordnung tritt im Februar 2015 mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

BDEW-Chefin Hildegard Müller: Eine gute Grundlage, um mit Auktionen für Erneuerbare Energien erste Erfahrungen zu sammeln“,
BDEW-Chefin Hildegard Müller: Eine gute Grundlage, um mit Auktionen für Erneuerbare Energien erste Erfahrungen zu sammeln“,

“Die Verordnung ist insgesamt eine gute Grundlage, um mit Auktionen für Erneuerbare Energien erste Erfahrungen zu sammeln“, kommentierte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Damit werde ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Marktintegration vollzogen. Hauptziel dieser Maßnahme sei, die Kosteneffizienz bei der Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu steigern. „Diesem Ziel kommen wir mit der beschlossenen Verordnung nun näher”, erklärte Müller.
Die Verordnung ist hier abrufbar: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/V/verordnung-zur-einfuehrung-von-ausschreibungen-der-finanziellen-foerderung fuer-freiflaechen- anlagen,property=pdf, bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf