Sitz Bundesnetzagentur in Bonn
Sitz Bundesnetzagentur in Bonn

Die bisher gültigen Vergütungsgrundlagen von Redispatch-Maß- nahmen* für Stromerzeuger müssen dringend angepasst werden. Das fordert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft in einer Erklärung und verweist auf das gestrige Urteil des Oberlan- desgerichts Düsseldorf.

Das Gericht hatte am Montag mit seinem Urteil aufgrund von 25 Beschwerden von Kraftwerksbetreibern die Redispatch-Festlegungen der Bundesnetzagentur als rechtswidrig aufgehoben. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die von der Behörde gewährten Vergütungen für Eingriffe in den Kraftwerkspark nicht ausreichten. Im Grundsatz seien auch weitere Kosten und entgangene Gewinnmöglichkeiten ersatzfähig
Damit, so der BDEW in seiner Erklärung, teilten die Richter in einigen wesentlichen Punkten die Einschätzung des Verbandes, der wiederholt auf die Probleme hingewiesen und eine Überarbeitung der Regelungen gefordert hatte. Denn die bisherige Umsetzung der Vorgaben der Bundesnetzagentur habe in der Praxis gezeigt, dass die entstandenen Kosten nicht vollständig gedeckt würden. Dies habe bereits auf Seiten der Kraftwerksbetreiber zu finanziellen Schäden geführt. Daher sei es zwingend erforderlich, dass die betroffenen Kraftwerksbetreiber so schnell wie möglich eine vollständige Kostenkompensation erhielten, fordert der BDEW.21.04.15 logo BDEW

Darüber hinaus bestehe aus Sicht der Kraftwerksbetreiber die Notwendigkeit, dass über den Anlass, der zu einem Eingriff in den Betrieb des betroffenen Kraftwerks führe, künftig vollständige Transparenz herrschen müsse. Es sollte in Zukunft auch nachvollziehbar dargelegt werden, dass der Übertragungsnetzbetreiber alle netzbezogenen und alle vertraglich verfügbaren marktbezogenen Maßnahmen ausgeschöpft hat, bevor er einen Redispatch von Erzeugungsanlagen vornimmt.

Keine Notfallmaßnahme mehr

Der starke Anstieg der Eingriffe in den Betrieb von Kraftwerken zur Stabili- sierung der Stromnetze in den vergangenen Jahren zeige deutlich, dass Redispatch-Maßnahmen nicht mehr als Notfallmaßnahme bezeichnet werden könnten. Sie stellten zunehmend den Normalfall dar.
„Im Jahr 2013 haben die Übertragungsnetzbetreiber laut Monitoringbericht der Bundesnetzagentur Redispatch-Maßnahmen in rund 6400 Stunden ergriffen“, erklärt der BDEW und erläutert: „ Wesentlicher Grund für diese Entwicklung ist, dass der notwendige Ausbau der Stromnetze mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in den vergangenen Jahren nicht in ausreichendem Maß erfolgen konnte.”
*„Unter Redispatch sind Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken zu verstehen“, schreibt die Bundesnetzagentur auf ihrer website, „ um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen. Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, so werden Kraftwerke diesseits des Engpasses angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln, während Anlagen jenseits des Engpasses ihre Einspeiseleistung erhöhen müssen. Auf diese Weise soll ein Lastfluss erzeugt werden, der dem Engpass entgegenwirkt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Netze den jetzt erhöhten Anforderungen weiterhin standhalten. Die angemessene Vergütung wird in einer Festlegung der Beschlusskammer 8 der Agentur vom 30.10.2012 geregelt.“ Die verstärkte Einspeisung von erneuerbaren Energien, deren Erzeugung zu starken Wind- oder bei schönstem Sonnenwetter, stark schwankt, kann verstärkt zu solchen Redispatch-Maßnahmen führen.