Osthälfte des New Safe Confinement (NSC) in voller Bauhöhe; Quelle ChNPP Ende Sept. 2013
Osthälfte des New Safe Confinement (NSC) in voller Bauhöhe; Quelle ChNPP Ende Sept. 2013

Mehr als 120 Mio Euro hat allein Deutschland bisher für die Siche- rung des am 26.April 1986 explodierten Atommeilers Tscherno- byl gezahlt. Insgesamt wird der der Einschluss des Reaktors und der Schutz vor radioaktiver Strahlung mehr als 2,1 Mrd Euro kosten. Rund 24 „normale Geber“ und sechs „kleinere Geber“, wollen diese Summe aufbringen. Unter ihnen auch Japan, das selbst durch den großen Atom-Gau in 2011 atomar schwer geschädigt und wirtschaftlich stark belastet ist.
Beim bisher schwersten Unfall in der Geschichte der Atomenergie explodierte einer der vier Reaktorblöcke des Atommeilers Tschernobyl und schleuderte radioaktives Material in die Atmosphäre, das weite Teile Russlands, Weißrusslands und der Ukraine verseuchte. Die radioaktive Wolke zog bis nach Mitteleuropa.
Nach dem Gau wurde ein sogenannter Sarkophag aus Beton um den Reaktor gebaut. Seine Haltbarkeit war zwar für eine Dauer von 20 bis 30 Jahren ausgelegt, doch bereits nach einigen Jahren zeigten sich erste schwerwiegende Schäden. Fazit der Bau-Experten: Spätestens im Jahr 2016 muss ein neuer Sarkophag stehen, andernfalls müssten die Ukraine und angrenzende Staaten befürchten, dass erneut eine starke atomare Strahlung vom Atommeilers ausginge.
Umwelt und Energie-Report wollte vom Bundesumweltministe- rium erfahren warum nicht auch Tschernobyl, wie die stillgeleg- ten deutschen Atomkraftwerke rückgebaut werden kann.

Der Sprecher von Umweltministerin Barbara Hendricks teilte uns mit:

Pressesprecher Michael Schroeren: Durch die Explosion wurde das Innere des Reaktor nahezu völlig zerstört
Pressesprecher Michael Schroeren: Durch die Explosion wurde das Innere des Reaktor nahezu völlig zerstört

„Die neue Schutzhülle für den havarier- ten Block 4 des KKW Tschernobyl, das sogenannte New Safe Confinement (NSC), ist Grundvoraussetzung für den Rückbau des Blocks. Aufgrund der hohen Strah- lenbelastung im Inneren das Sarkophags ist ein Rückbau wie in anderen Kraftwer- ken nicht möglich. Durch die Explosion wurde das Innere des Reaktors nahezu völlig zerstört, wodurch das Arbeiten im Innern zusätzlich erschwert wird. Hinzu kommt, dass bei ungeschützter Öffnung des Sarkophags radioaktiver Staub freigesetzt werden könnte, was zu einer Gefährdung der Arbeiter auf dem Gelände sowie der Umwelt führen würde. Die Schutzhülle ermöglicht einen Rückbau mit ferngesteuerten Schwerlastkränen, die im Inneren des NSC angebracht werden. Eine Gefährdung von Arbeitern und Umwelt kann dadurch vermieden werden. Die Gesamtkosten werden sich nach derzeitiger Schätzung auf ca. 2.1 Mrd. Euro belaufen.“

27.04.15. Buch GruhlKurzer Rückblik: In der  deutschen Zeit- schrift atomwirtschaft, der Branche sehr nahestehend und von “Experten” geschrieben,  war in der Ausgabe vom Dezember 1983 über den russischen Reaktor vom Typ RBMK, also den  Tschernobyl-Reaktor, zu lesen: “Die Verläßlichkeit des ganzen Systems ist sehr hoch dank der Überwachungs- und Kontrollmög- lichkeit der einzelnen horizontal liegenden Kanäle  aus Zirkon… Zur Betriebssicherheit sind die Kraftwerke mit drei parallel arbeitenden Sicherheitssystemen ausgerüstet. Die Kraft- werke sind gegen Naturkatastrophen  (Orkane, Überschwemmungen, Erdbeben etc) und gegen Flugzeugabsturz und Druckwellen von außen  ausgelegt. Die Sicherheit wird noch durch die in Rußland mögliche Standortauswahl in gewisser Entfernung zu größeren Ortschaften zu erstellen, erhöht.” So weit das Urteil von Experten. Der Absatz ist entnommen dem Buch von dem damaligen CDU-Bundestagsabgeordneten   Herbert Gruhl der aufgrund von unüberbrückbaren Differenzen in der Umweltpolitik aus der CDU ausgetreten war.

 

BMUB-Bericht zur Sicherung des Reaktors

Dem Umweltausschuss des Deutschen Bundestages übermittelte das Ministe- rium mit Datum vom 20.April eine umfangreiche Darstellung zu den Arbei- ten und den Kosten der Sicherung des Atommeilers. Wir bringen hier einen Auszug zur Vorgeschichte der weltweit unterstützten Sicherungsbemühungen sowie auch den Bericht zur Aufstockung der deutschen Finanzhilfen. (Der gesamte Bericht liegt der Redaktion vor; wir werden weiter daraus berichten)

Vorgeschichte zur Sicherung des explodierten Atomreaktors in Tschernobyl
„Beim ihrem Gipfel in München 1992 hatten die G7 erklärt, dass nach ihrem sicherheitstechnischen Verständnis vor allem die RBMK-Reaktortypen so bald wie möglich abgeschaltet werden sollten. Auf dem G-7-Gipfel 1994 in Neapel wurde der Ukraine ein Aktionsplan zur Unterstützung bei der Stilllegung des KKW Tschernobyl mit seinen dort noch in Betrieb befindlichen drei RBMK-1000 angeboten. Diese Initiative führte am 20.12.1995 zur Unterzeichnung des “Memorandum of Understanding on the Closure of the Chernobyl Nuclear Power Plant” (MoU) zwischen den G-7-Staaten, der EU-KOM (Kommission) sowie der Ukraine. Präsident Kutschma sagte zu, das KKW Tschernobyl bis zum Jahr 2000 abzuschalten. Als Gegenleistung wurden westliche Unterstützungsmaßnahmen im Energiebereich sowie bei der nuklearen Sicherheit und dabei insbesondere für eine umwelttechnisch sichere Lösung für den risikobehafteten Sarkophag in Tschernobyl zugesichert.

Rohbau desTechnologiegebäudes vor der Strahlenschutzwand und dem Sarkophag
Rohbau desTechnologiegebäudes vor der Strahlenschutzwand und dem Sarkophag

Für das Ziel der Überfüh- rung des Sarkophags in einen umwelttechnisch sicheren Zustand wurde zunächst mit Unterstützung von USA, EU-KOM und Ukraine ein Konzept entwickelt: Der Shelter Implementation Plan (SIP). Dieser wurde von den G7 gebilligt und unter amerikanischem Vorsitz vor dem G7-Gipfel in Denver unterzeichnet. Die G7 begannen zunächst mit einer Zusage von 300 Mio. USD. Weitere Mittel wurden bei einer Geberkonferenz (Pledging Konferenz) im November 1997 in New York eingeworben. Auf dieser Grundlage wurde noch 1997 der Chernobyl Shelter Fund (CSF) bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE, Sitz London) eingerichtet. Über den Einsatz der finanziellen Mittel zur Durchführung der Teilprojekte des Shelter Implementation Plan(SIP) entscheidet die Geberversammlung des CSF (Zustimmung zu Zuschussvereinbarungen an die ukrainische Seite, „Grant Agreements“). Die Abwicklung der gebilligten Teilprojekte erfolgt nach den Regeln der EBWE. Unmittelbare Einblicks- und Eingriffsmöglichkeiten der Geber in den Projektablauf sind beschränkt. Dies ist zum Schutz der Vergabeverfahren vor unzulässigen Einflüssen notwendig, erschwert aber bei grundlegenden Projektproblemen die Steuerungs-möglichkeiten durch die Geber. Der SIP sollte ursprünglich bis 2005 umgesetzt sein. Die offizielle Fertigstellung des Hauptprojekts New Safe Confinement (NSC) hat sich inzwischen um weit mehr als 10 Jahre verzögert.
Ziel des SIP ist es, die Ukraine bei der Schaffung eines “umwelttechnisch sicheren Einschlusses” für den 1986 verunfallten Block 4 des KKW Tschernobyl zu unterstützen. Wichtigste konkrete Maßnahmen im Rahmen des SIP sind die Stabilisierung des bestehenden Sarkophags, die Errichtung des NSC sowie der Abbau der instabilen Teile des Sarkophags nach Inbetriebnahme des NSC. Der Betrieb des NSC, der Rückbau des alten Sarkophags und die Beseitigung der darin enthaltenen radioaktiven Abfälle sind dagegen nicht Bestandteil des SIP. Diese Aufgaben liegen nach dem Verständnis der internationalen Geber in der alleinigen Verantwortung der Ukraine.

Aufstockung deutscher Finanzhilfen

Die ursprüngliche Kostenschätzung von 1997 für die Umsetzung des Shelter Implemantation Plan (SIP) belief sich auf ca. 760 Mio. USD, umgerechnet ca. 715 Mio. € nach damaligem Kurs. Darin enthalten waren jedoch noch keine belastbaren Ansätze für des neuen sicheren Einschlusses, das New Safe Confinement (NSC).

Nach der zweiten Geberkonferenz (Pledging Conference) in Berlin im Jahre 2000 und einer weiteren Geber-Runde bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) in London im Mai 2005 gab es nunmehr 24 ordentliche und 6 kleinere Geber, die Mittel in Höhe von insgesamt ca. 830 Mio. € bereit stellten (713 Mio. € waren bereits vertraglich gebunden bzw. z. T. ausgezahlt, 117 Mio. € zugesagt, aber noch nicht formalisiert). Die G7/EU-KOM stellten ca. 84 % der Geberbeiträge. Deutschland war bis dahin direkt mit 60,5 Mio. € beteiligt. Im Oktober 2010 waren insgesamt Mittel in Höhe von 864 Mio. € im

Fonds zugesagt und 793 Mio. € eingezahlt. Inklusive angefallener Zinsen betrug die Fondssumme nun 966 Mio. €.
Auf Forderung der Geber wurde im Mai 2004 von einer Expertengruppe ein erster Bericht zum integralen Abfallmanagement erarbeitet, der den Zeitraum bis 2050 abdeckt. Die Gesamtkosten bis 2050 für alle zusätzlichen Einrichtungen und Ausrüstungen werden auf ca. 200 Mio. € geschätzt, wobei bisher nur für einen sehr geringen Teil eine Finanzierung gesichert ist. Allerdings werden viele der Einrichtungen zwingend für die Umsetzung des Shelter Implementation Plan (SIP) benötigt. Die G7 gehen weiterhin davon aus, dass das Entsorgungsprogramm nicht von westlichen Gebern finanziert werden soll.

Kosten waren viel zu niedrig angesetzt

In 2010 wurde eine erste gemeinsame Kostenschätzung der Project Management Unit (PMU) und des Auftragnehmer Konsortiums NOVARKA (US-Konsotium) vorgelegt, die die Kosten bis zur Fertigstellung des NSC auf 1,54 Mrd. € bezifferten. Die Kostenstei- gerung gegenüber früheren groben Kostenschätzungen resultierte vor allem aus dem seinerzeit viel zu niedrig angesetzten Betrag für das NSC selbst, aus der vertraglich zugesicherten Anpassung von Mengen und Arbeitsaufwand sowie aus der mehr als 12-monatigen Verzögerung, die im Wesentlichen auf die Erstellung eines Conceptual Design Safety Documents (CDSD) zurückgeht.

Dieses Dokument wurde auf Drängen der Geber aus sicherheitstechnischen Erwägungen erstellt, um ein vorläufiges positives Gesamturteil hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit der Anlage insgesamt zu ermöglichen und Genehmigungshindernisse frühzeitig zu erkennen. Eine weitere Verzögerung ergab sich durch die notwendige Überarbeitung des im kritischen Pfad liegenden Genehmigungsdokuments Licensing Package 5 (LP 5) in 2009 und 2010.
Im Nachlauf der Geberkonferenz von 2011 in Kiew gelang es, die mittlerweile auf 740 Mio. € angewachsene Finanzierungslücke vorläufig zu schließen. Davon gingen 600 Mio. auf das Konto NSC und andere SIP-Projekte, während 140 Mio. € für das Interim Spent Fuel Storage Facility, Trockenlager (ISF-2) notwendig wurden, nachdem die G7 und EU-KOM hier bereits 2008 eine Finanzierungslücke von 58 Mio. € aufgefüllt hatten. An Zusagen zum CSF kamen zum Stichtag 31. Oktober 2014 in Form von Beiträgen der 26 offiziellen Geber sowie durch Spenden aus weiteren 16 Ländern insgesamt rd. 1, 4 Mrd. € zusammen. In den Fonds eingezahlt waren zu diesem Zeitpunkt rd. 1,2 Mrd. €.

Montage der Dämmschicht auf dem New Safe Confinement (NSC) ; Quelle ChNPP, 05.09.13
Montage der Dämmschicht auf dem New Safe Confinement (NSC) ; Quelle ChNPP, 05.09.13

In den diversen Verhandlungen haben sich die G7 und die EU-KOM auf das sog. „weighted average historical fair burden sharing“ verständigt, wonach auf Deutschland 10,6 % der jeweils durch G7 und die EU-KOM zusätzlich übernommenen Last fallen. Am Beispiel der Geberkonferenz von 2011 in Kiew sind dies 42,4 Mio. € von 400 Mio. €, die durch G7 (mit Deutschland) und EU-KOM getragen werden. Grundgedanke der Einigung auf einen einheitlichen G7/EU-KOM-Verteilungsschlüssels war, angesichts der immer wieder notwendigen Verhandlungen über zusätzliche Beiträge das ständige Tauziehen innerhalb dieses Geberkreises zu beenden. Berücksichtigung fand dabei auch die Tatsache, dass die Beiträge zu NSA bzw. CSF unterschiedlich hoch waren, weil sie historisch unterschiedlichen politischen und wirtschaftlichen Interessen entsprangen. Außerdem war es noch nicht möglich, Russland als viel später beigetretenem Fondsmitglied einen verbindlichen Schlüssel zuzuordnen, der auch dem politischen Gewicht der Russischen Föderation entsprochen hätte.

Paris fordert EU solle Mittel drastisch erhöhen

Mittlerweile wird selbst dieser aus deutscher Sicht unter den G7/EU-KOM als vernünftiger Ansatz empfundene Schlüssel vor allem von Frankreich wieder in Zweifel gezogen. Stattdessen schlägt Frankreich vor, die Beiträge der EU-KOM drastisch zu erhöhen. Deutschland und die Mehrzahl der G7 wollen jedoch an dem seit 2008 bisher bereits zweimal offiziell angewandten Verteilerschlüssel des „fair burden sharing“ festhalten.
Einschließlich der deutschen Zusage auf der Pledgingkonferenz in Kiew aus 2011 wird der gesamte deutsche Beitrag mit Auszahlung der nach dem Finanzplan vorgesehenen letzten Rate in 2017 zunächst einen direkt geleisteten Beitrag von 109 Mio. € erreichen. Dieser setzt sich zusammen aus den bis 2005 zugesagten 60,5 Mio. €, aus einem zusätzlichen Beitrag von 6,1 Mio. € für die aus 2008 im Nuclear Safety Account (NSA) zu deckende Lücke und den 42,4 Mio. € aus der Geberversammlung von Kiew. Deutschland hat bis Ende 2014 hiervon insgesamt rd. 97 Mio. € in die Fonds eingezahlt. Dieser Betrag wird sich voraussichtlich um den deutschen Anteil am Beitrag der G7/EU-KOM nach dem fair burden sharing erhöhen, was z. Z. noch mit den Partnern verhandelt wird. Regulär wären dies 10,6 % von 165 Mio. €, sofern es beim Anteil der EU-KOM mit 28 % bleibt.
Trotz der hoffentlich dauerhaft gelösten Fragen zur Freistellung von Steuern und zur nuklearen Haftung der Auftragnehmer bleibt ein nicht unerhebliches Projektrisiko bei der

Ansicht (vom Sarkophag  aus)  nach erster Phase des Anhebens eines ersten Segments des New Safe Confinements (NSC) ; Quelle Novarka-Präsentation Dez. 2012
Ansicht (vom Sarkophag aus) nach erster Phase des Anhebens eines ersten Segments des New Safe Confinements (NSC) ; Quelle Novarka-Präsentation Dez. 2012

Frage nach Zahlungsfähigkeit der Ukraine, …

die als Fondsbeitrag und in-kind contributions immerhin mehr als 93 Mio. USD zu stemmen hat. Nach Umrechnung der EBWE sind dies offiziell bisher ca. 61 Mio. €. Legt man den Kursverfall des EURO zugrunde, könnten die finanziellen Verpflichtungen weiter in die Höhe getrieben werden, weil die Ukraine ihre Zusagen in USD gemacht hat. Die Einhaltung ihrer finanziellen Verpflichtungen hatte die Ukraine den Geberländern wiederholt zugesichert. Auch die neue Regierung der Ukraine hat trotz der desolaten Wirtschafts- und Finanzlage bisher nichts anderes verlauten lassen.
Aufgrund der Entwicklung wird die Bundesregierung weiterhin auf einer optimierten Mittelverwendung, der Reduktion der Genehmigungsrisiken und einer größeren Transparenz in den Informationen, die von der EBWE den Gebern zur Verfügung gestellt werden, bestehen. Einem fortlaufenden Projektcontrolling, sowohl in finanzieller als auch in technischer Hinsicht, kommt hierbei besondere Bedeutung zu.
Seit Anfang 2010 sorgt die informelle, ursprünglich durch die G8-NSSG und EBWE ins Leben gerufene sog. Chernobyl Contact Group (CG) bereits für einen besseren Informationsaustausch zwischen den Projektbeteiligten und den Gebern. Allerdings bleibt es für das Controlling seitens der Geber schwierig, die Kostensteigerungen im Detail nachzuvollziehen, da den Gebern – auch nicht der CG – weder die genauen Vertrags-bedingungen, noch eine nachvollziehbare und insbesondere vergleichbare Darstellung der einzelnen Gewerke zu verschiedenen Zeiten vorliegen.

Zusätzliche Informationen
Zusätzliche detailliertere Informationen bringt mittlerweile auch die sog. „Efficiency and Transparency Working Group“ (ETWG), eine Expertengruppe, die von den USA, der EU- KOM, dem Vereinigten Königreich und Kanada separat über den sog. Chernobyl Monitoring Account (CMA) finanziert wird und damit den Gebern mehr Aufschluss bringt. Erste Ergebnisse ließen auch hier die Probleme erkennen, die sich aus gegensätzlicher Sicht von Auftrag- gebern und Auftragnehmern bei der Bewertung ergeben, ob und inwieweit Mehrforderungen des Auftragnehmers Novarka berechtigt und damit Mehr- kosten unausweichlich sind. Deutschland hofft darüber hinaus, mit der er- folgten Wahl eines technisch/wissenschaftlichen Sachverständigen der GRS in die International Advisory Group (IAG) zusätzlichen technischen Sachverstand einbringen zu können, der unnötige zusätzliche Kostensteigerungen unterbindet.“