31.01.15 Solar

Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen am Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) 2014 stehen mit den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen im Einklang. Das hat heute die Europäische Kommission entschieden.

Im EEG von 2014, ist eine staatliche Förderung der Stromerzeu- gung aus erneuerbaren Energiequellen und Grubengas vorgesehen. Darüber hinaus werden energieintensive Stromkunden sowie be- stimmte Eigenerzeuger durch eine Teilbefreiung von der EEG-Um- lage finanziell entlastet. Die geplanten Änderungen ermöglichen es einzelnen Unternehmen in zwei Sektoren – Härtereien und Schmie- den – auch von den Teilbefreiungen von der EEG-Umlage Gebrauch zu machen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Unternehmen im Einzelfall darlegen können, dass ihre Elektrizitätskosten mindestens 20 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung ausmachen.

Dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt

In einer Erklärung der Kommission heißt es heute, auf Basis der von der Bundesregierung übermittelten Informationen sei die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass diese Sektoren besonders dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt seien, und daher einzelne energieintensive Unternehmen in diesen Sektoren, „auch für Teilbefreiungen von der EEG-Umlage in Betracht kommen“.