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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) hat heute, 31.Juli,  Eckpunkte zu Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen vorgelegt.
Ziel ist es, laut Angaben des BMWI, die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas ab 2017 wettbewerblich zu ermitteln. Das Eckpunktepapier soll nun möglichst in aller Breite beraten und diskutiert werden, so ist einer Erklärung des BMWI zu entnehmen.
Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, erläuterte: “Eine Ausschreibung ist ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren, um die Förderhöhe wettbewerblich zu ermitteln.

BMWI-Staatssekretär Baake: Eine Ausschreibung ist ein objektives Verfahren
BMWI-Staatssekretär Baake: Eine Ausschreibung ist ein objektives Verfahren

Wir haben die Grundlagen hierfür bereits im EEG 2014 gelegt und in diesem Jahr bereits erste Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen gestartet. In einem nächsten Schritt ab 2017 soll die finanzielle Förderung grundsätzlich auch für andere erneuerbare Energien auf Ausschreibungen umgestellt werden. Dabei werden wir sicherstellen, dass die Akteursvielfalt auch bei Ausschreibungslösungen erhalten bleibt, denn schließlich haben Bürgerenergieprojekte in vergangenen Jahren viel zur Akzeptanz der Energiewende beigetragen. Diese Akteursvielfalt soll im Rahmen der Ausschreibungen gewahrt werden.”

Ausbaukorridor für Erneuerbare
Die heute vorgelegten Eckpunkte werden, laut Aussagen vom BMWI, von folgenden übergreifenden Zielen geleitet:
• Der Ausbaukorridor für erneuerbare Energien soll eingehalten werden.
• Die Ausschreibungen sollen Wettbewerb fördern und so die Kosten auf das erforderliche Maß beschränken.
• Die hohe Akteursvielfalt im Bereich der erneuerbaren Energien soll erhalten bleiben.
Bei der konkreten Ausgestaltung der Ausschreibungssysteme soll zwischen den verschiedenen Technologien differenziert werden. Ein Ausschreibungssystem für die großen Windparks auf See soll anders aussehen als für Photovoltaik- Anlagen auf Gebäuden. Dies berücksichtigen die Eckpunkte durch ein individuell an die Technologie angepasstes Ausschreibungsdesign. Dabei konzentrieren sich die Eckpunkte auf die Technologien, die den größten Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele des EEG 2014 leisten sollen, nämlich Windenergie an Land, Windenenergie auf See und solare Strahlungsenergie.

Wissenschaftliche Studien berücksichtigt
Wie der Erklärung des BMWi zu entnehmen ist sind in den Eckpunkten Empfehlungen eines wissenschaftlichen Berichts, der von Ecofys, Fraunhofer ISI, Consentec, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Takon und den Rechtsanwaltskanzleien Görg sowie BBG und Partner erarbeitet wurde und mit den Eckpunkten gleichzeitig veröffentlicht wird, mit berücksichtigt worden.
Das Eckpunktepapier soll nun in einem nächsten Schritt breit diskutiert werden. Stellungnahmen, insbesondere auch zu den im Eckpunktepapier formulierten Konsultationsfragen, können bis zum 1. Oktober 2015 an folgende E-Mail Adresse übermittelt werden: Ausschreibung-eeg@bmwi.bund.de.
Im Jahr 2016 soll das Ausschreibungsdesign mit einer Änderung des EEG gesetzlich umgesetzt werden.