Mit einem gemeinsamen Brief fordern BDEW, BEE, bne,

Hildegard Müller: Noch trommelt die Vertraute der Kanzlerin  auch für den BDEW, bald im Vorstand von RWE ...
Hildegard Müller: Noch trommelt die Vertraute der Kanzlerin gemeinsam mit anderen Verbänden auch für den BDEW, bald im Vorstand von RWE …

BVES, VDMA und VKU die Politik auf, das Strom-marktgesetz zu nutzen, um einen einheitlichen Gesetzesrahmen für Energiespeicher zu schaffen.

Die Verbände kritisieren, dass sich die wirtschaftlichen Bedingungen für den Betrieb von Batterien, Pump- speicherwerken oder auch Power-to-Gas-Anlagen in den vergangenen Jahren verschlechtert hätten. Insbesondere die Einstufung von Energiespeichern als “Letztverbraucher” belastet Speicherbetreiber mit Entgelten und Abgaben, was den wirtschaftlichen Betrieb gefährdet.

Entscheidend für die Energiewende

Flexibilitätsoptionen wie Speicher sind, den Verbänden zufolge, entscheidend für die Energiewende, da sie die stark schwankende Einspeisung aus erneuerbaren Energien im Stromsystem schnell ausgleichen könnten.

Aktuell sind aber, beklagen die Energieverbände, ausgerechnet systemrelevante Pumpspeicherwerke von Stilllegung bedroht, Neubauprojekte werden gestoppt und andere Speichertechnologien wie etwa Batterien oder Power-to-Gas-Anlagen kommen nur sehr langsam in den Markt. Ursache für die fehlende Wirtschaftlichkeit von Energiespeichern sind vor allem die gesetzlich festgelegten Abgaben: Die Speicherung von Strom werde gleich zweimal mit Netzentgelten belastet. Derzeit fielen Netzentgelte sowohl für das Beladen des Speichers als auch nach der Ausspeicherung beim Verbraucher an.

VKU-Hautgeschäftsführerin Katherina Reiche: Frauenpower  für Speichertechnik ...
VKU-Hautgeschäftsführerin Katherina Reiche: Frauenpower für Speichertechnik …

„Gegen diese Doppelbelastung, die keiner anderen Technologie auferlegt wird, hatte sich auch der Bundesrat ausgesprochen. Aus Sicht der Verbände dürfen Speicher deshalb nicht als Letztverbraucher eingestuft werden“, heißt es in der Verbändeerklärung wörtlich.

Die Doppelabrechnung von Netzentgelten benachteilige Speicher auch innerhalb Europas: Im europäischen Ausland fallen für Energiespeicher teilweise keine oder erheblich geringere Netzentgelte an.

Ausländische Speicher haben somit einen Wettbewerbsvorteil. Gleiche Wettbewerbsbedingungen seien jedoch die zentrale Voraussetzung für einen gesamteuropäischen Energiebinnenmarkt.

Der Gesetzgeber müsse daher das aktuelle Verfahren zum Strommarktgesetz als Chance nutzen, Energiespeicher rechtlich und ordnungspolitisch sinnvoll einzustufen und so einen fairen Wettbewerb für Energiespeicher ermöglichen.