Geschäftsführer Markus Walter und E-Auto der Stadtwerke Pforzheim an der neuen Ladesäule eines Autozentrums  in Pforzheim.
Ein  E-Auto der Stadtwerke Pforzheiman einer neuen Ladesäule eines Autozentrums in Pforzheim betankt.

” Mit der heute verabschiedeten Ladestellen-verordnung wird nun endlich eine europaweit einheitliche Ladeschnittstelle realisiert“ kommentierte Roger Kohlmann, Mitglied der BDEW-Hauptgeschäftsführung den Beschluss den der Bundesrat am Freitag, 26.Februar, gefasst hatte.(Wir berichteten, s. unten)

Roger Kohlmann, BDEW-Geschäftsführung:
Roger Kohlmann, BDEW-Geschäftsführung:

Ein stabiler Rechtsrahmen für die Elektromobilität sei für alle Marktteilnehmer wesentliche Grundlage für die weitere Verbreitung von klimafreundlicher Mobilität in Deutschland.. Das könne Investitionssicherheit für Betreiber von Ladeinfrastruktur schaffen, so Kohlmann weiter. Die Verabschiedung der Verordnung sei aber auch ein wichtiger Schritt für die Fahrer von Elektromobilen. Denn diese könnten künftig an jedem Ladepunkt im öffentlichen Raum auf einen einheitlichen Anschluss zugreifen.

21.04.15 logo BDEW

Ausbau des Ladenetzes entscheidend

“Entscheidend für den Erfolg der Elektromobilität wird aber auch der weitere Ausbau des öffentlichen Ladenetzes sein“, so das Mitglied der BDEW- Hauptgeschäftsführung.

Obwohl die Energiewirtschaft bei dem Infrastrukturaufbau in den vergangenen Jahren erheblich in Vorleistung gegangen sei, reiche dieser Ausbaustand bei weitem nicht aus. Es werden deutlich mehr Fahrzeuge zugelassen als Ladepunkte hinzukommen.
„Die neue Verordnung schafft mehr Planungssicherheit und wird darüber hinaus hoffentlich weitere Investitionen in die öffentliche Ladeinfrastruktur anstoßen, zum Beispiel durch neue Förderprogramme.

Klares Signal erhofft

Die Branche erhofft sich auch ein klares Signal für eine bessere Ladeinfrastruktur im lange angekündigten Regierungsprogramm der Bundesregierung zur Elektromobilität“, bestätigt Kohlmann.

Zugleich meldet der BDEW- Mann noch weiteren Regelungsbedarf an: „Klärungsbedarf gibt es aus unserer Sicht bei der vorgesehenen Registrierungsstelle für neue Ladesäulen. Diese soll nach aktuellen Planungen bei der Bundesnetzagentur angesiedelt werden. Da es sich aber bei der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur um einen bereits jetzt wettbewerblichen und nicht regulierten Bereich handelt, sollte auch ein derartiges Register privatwirtschaftlich organisiert werden.

Dies wäre deutlich kosteneffizienter und unbürokratischer. Daher bietet die Energiewirtschaft dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für die Einführung des Registers gerne die notwendige Unterstützung an. Bereits heute dokumentiert der BDEW in einer halbjährlichen Erhebung den kontinuierlichen Aufbau von Lademöglichkeiten für Elektromobile in Deutschland. Keine andere Erhebung zur Ladeinfrastruktur ist derart umfassend.”

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht:  Bundesrat stimmt Ladesäulenverordnung zu