UN-Generalsekretär Ban-Ki-Mun: Er hat zum 22. April nach New York eingeladen, um mit hochrangiger Beteiligung das Pariser Abkommen zu unterzeichnen
UN-Generalsekretär Ban-Ki-Mun: Er hat zum 22. April nach New York eingeladen, um mit hochrangiger Beteiligung das Pariser Abkommen zu unterzeichnen

Am 22. April 2016 findet in New York auf Einladung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, die hochrangige Unterzeich-nungszeremonie des Pariser Klima-schutzabkommens statt.

Das Pariser Abkommen tritt erst in Kraft, wenn mindestens 55 Staaten ratifiziert haben und diese Staaten mindestens 55 Prozent der weltweiten Emissionen abdecken. Erst dann wird es auch völkerrechtlich verbindend.
Die Bundesregierung hatte am Mittwoch, 09. März, der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zugestimmt und damit Bundesumweltministerin Barbara Hendricks grünes Licht gegeben den Vertrag bei der offiziellen Zeichnungszeremonie am 22. April in New York für Deutschland zu unterzeichnen.

Der 22. April ist der “Tag der Erde”/”Earth Day”, ein internationaler Aktionstag zum Schutz der Umwelt.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: Sie unterzeichnet für Deutschland ...
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: Sie unterzeichnet für Deutschland …

Hendricks erklärte anlässlich der Zustimmung Berlins zum Abkommen: “Dies war ein wichtiger formaler Schritt. Deutschland wird damit zu den Erstunterzeichnern des Pariser Abkommens gehören. Ich bin zuversichtlich, dass auch viele andere Staaten Ende April gemeinsam mit uns unterzeichnen werden. Gemeinsam wollen wir zeigen, dass das Pariser Abkommen schnell und schwungvoll umgesetzt wird.”

Die Bundesregierung strebe eine zügige Ratifikation des Abkommens an, hieß es in einer Erklärung des Bundesumweltministeriums. Der genaue Zeitplan werde derzeit innerhalb der EU beraten. Da das Pariser Klimaschutzabkommen Kompetenzen sowohl der EU als auch der Mitgliedstaaten betreffe, ratifizierten die EU und ihre Mitgliedstaaten das Abkommen gemeinsam.