Benachteiligung von
Benachteiligung der Besitzer von kleinen PV-Anlagen

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) sieht durch die geplante Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) den Einsatz von Energiespeichern unnötig eingeschränkt. „Nach derzeitigem Stand haben Besitzer kleiner PV-Anlagen durch die dann fällige EEG-Umlage einen wirtschaftlichen Nachteil, wenn sie ihren Speicher im Sinne der Energiewende sowohl für den Eigenverbrauch als auch als Puffer für das Netz einsetzen“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch.

„Wollen Betreiber kleiner PV-Anlagen ihren Speicher nicht nur für den Eigenverbrauch nutzen, sondern auch netz- und systemdienlich einsetzen, werden sie mit der doppelten Umlage bestraft“, kritisiert Busch. „Damit wird die Betriebsweise von bestimmten Speichern unnötig beschränkt und sinnvolles Flexibilitätspotential verschenkt.“ Aus Sicht des bne ist es daher notwendig, im Gesetz klarzustellen, dass für die Zwischenspeicherung von Strom in einem Speicher keine Umlage anfällt.

bne Geschäftsführer Robert Busch:
bne Geschäftsführer Robert Busch: Sinnvolle Lösungen werden erschwert …

„Es zeigt sich zudem einmal mehr, dass das Umlagesystem, beziehungsweise immer komplexere Ausnahmeregelungen, viele für die Energiewende sinnvolle Lösungen erschweren. Eine grundsätzliche Reform des Umlagesystems ist daher unumgänglich“, betont Busch.

Elektromobile einbinden

Überhaupt noch nicht einbezogen sind laut bne im vorliegenden Referentenentwurf Elektroautos als Speicher. „Die Bundesregierung will den Ausbau der Elektromobilität ja mit Kaufprämien fördern. Dann wäre es nur konsequent, wenn auch das gesamte Potenzial dieser Fahrzeuge für die Energiewende genutzt werden kann“, so Busch.

Direktvermarktung ausweiten

Die stärkere wettbewerbliche Ausrichtung des EEG mit einem Fokus auf Wind- und Solarenergie hält der bne für richtig. Ebenso den Ansatz, die Ausschreibungen auf große Anlagen zu konzentrieren, um Verfahrenskosten für die Anbieter in einem angemessenen Verhältnis zum Investitionsvolumen zu halten.

„Bei der verpflichtenden Direktvermarktung hätten wir uns allerdings mehr Mut gewünscht. Anlagen unter 100 Kilowatt installierte Leistung bleiben von dieser Pflicht ausgenommen und stehen damit marktlichen Prozessen nicht zur Verfügung“, betont bne-Geschäftsführer Busch. Mit dem Rollout intelligenter Messsysteme ab 2017 ist mit einem deutlichen Absinken der Kosten für die Direktvermarkung zu rechnen, so dass die Pflicht dann auch auf kleinere Anlagen ausgeweitet werden sollte.