Brüssel
Brüssel genehmigt Berliner Kohlehilfen

Die Europäische Kommission hat am vergangenen Freitag, 27.Mai, festgestellt, dass die von Deutschland geplante Gewährung öffentlicher Mittel von 1,6 Mrd. Euro für die schrittweise Stilllegung von acht Braunkohlekraftwerken mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme umweltpolitische Zielen der EU fördert, da sie Deutschland hilft, sein CO2-Emissionsziel zu erreichen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Die Entscheidung betrifft Meiler in Buschhaus (MIBRAG), Frimmersdorf, Niederaußem, Neurath (RWE) und Jänschwalde (Vattenfall).

Nach den von Deutschland im November 2015 angemeldeten Plänen

sollen acht Braunkohlekraftwerke in Deutschland schrittweise stillgelegt werden. Der erste Meiler soll im Oktober 2016 den Betrieb einstellen, der letzte im Oktober 2019. Die Betreiber dieser Kraftwerke sollen einen Ausgleich für die Gewinne erhalten, die ihnen entgehen, weil sie dann keinen Strom mehr auf dem Markt verkaufen können.

Die Verbrennung von Braunkohle ist eines der umweltschädlichsten Stromerzeugungsverfahren, schreibt die EU in ihrer Stellungnahme,  und mit sehr hohen CO2-Emissionen verbunden. In Deutschland, wo der Strommarkt derzeit Überkapazitäten aufweist, ist die

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Braunkohlever-brennung nach wie vor die wichtigste Technologie. 2015 wurden 24 Prozent der gesamten Stromerzeugung durch Braunkohlekraftwerke bereitgestellt. Auf die acht betroffenen Kohlemeiler entfallen 13 Prozent der Gesamtkapazität der deutschen Braunkohlekraftwerke.

Stillegung dient dem Emissionsziel Deutschlands

Mit der schrittweisen Stilllegung von acht Kraftwerken möchte die Bundesregierung eine Verringerung der CO2-Emissionen um 11-12,5 Millionen Tonnen pro Jahr erreichen, sobald alle acht Blöcke im Jahr 2020 vom Netz gegangen sind. Dies ist mehr als die Hälfte des zusätzlichen Beitrags, den die deutsche Energiewirtschaft noch leisten muss, um das Emissionsziel Deutschlands für das Jahr 2020 zu erreichen. Im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung angekündigt, dass die CO2-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent gesenkt werden sollen.

Die Kosten für die Stilllegung der Anlagen werden von den Betreibern selbst getragen. Für die entgangenen Gewinne will Deutschland den Betreibern jedoch einen Ausgleich gewähren. Die Kommission berücksichtigte bei der Prüfung des Ausgleichs, dass die Maßnahme Deutschland bei der Verwirklichung seines Emissionsziels deutlich voranbringt.

25.03.16 Pfeil für TextKein ungerechtfertigter Vorteil 

Ferner nahm sie die Vergütung für die Betreiber unter die Lupe, um sicherzustellen, dass diesen kein ungerechtfertigter Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschafft wird. Dabei stellte die Kommission fest, dass die Vergütung im Wesentlichen auf den Gewinnen basiert, die die Betreiber der acht Anlagen erzielen würden, wenn sie weitere vier Jahre (womit die durchschnittliche erwartete Lebensdauer der Anlagen noch nicht ausgeschöpft wäre) auf dem Strommarkt tätig wären.

Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme voraussichtlich geringe Auswirkungen auf den Strommarkt haben wird und etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschungen durch die Vorteile für die Umwelt weitgehend ausgeglichen werden.

Die Maßnahme betrifft acht Braunkohlekraftwerke verschiedener Betreiber: Buschhaus (MIBRAG), Frimmersdorf P, Frimmersdorf Q, Niederaußem E, Niederaußem F, Neurath C (RWE) sowie Jänschwalde F und Jänschwalde E (Vattenfall).