Immer mehr von der Kohle, der Braunkohle, bleibt künftig  im Boden. Das ist die Zukunft ...Hier ein Blick in die Vergangenheit ...!
Immer mehr von der Kohle, der Braunkohle, bleibt künftig im Boden. Das ist die Zukunft …Hier ein Blick in die Vergangenheit …!

Die EU-Kommission habe am vergangenen Wochenende, Freitag 27. Mai,  die sogenannte „Sicherheitsbereitschaft“ genehmigt und die Vereinbarkeit mit EU-Beihilfenrecht bestätigt, gab das Bundeswirtschafts-ministerium bekannt.

Deutschland könne somit in den kommenden Jahren 13 Prozent der Braunkohlekapazitäten aus Klimaschutzgründen vom Markt nehmen. Diese 2,7 Gigawatt Braunkohlekraftwerke erbringen, laut BMWI,  eine Emissionsminderung von 11-12,5 Mio. Tonnen CO2 im Jahr 2020. Dieser Minderungsbeitrag sei nötig, um unsere nationalen Klimaziele zu erreichen.

“Ich begrüße die Entscheidung der Europäischen Kommission ausdrücklich“, kommentierte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel. „Das ist ein wichtiger Schritt für die weitere Umsetzung des Strommarktgesetzes und der Sicherheitsbereitschaft. Mit der heutigen Entscheidung haben wir die erforderliche Rechtsklarheit und können das nationale Gesetzgebungsverfahren nun zügig abschließen. Die Sicherheitsbereitschaft ist wichtig, um unsere

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel:
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: Ich begrüße die Entscheidung …

Klimaziele zu erreichen und zugleich sicherzustellen, dass es in den betroffenen Regionen nicht zu Strukturbrüchen kommt. Damit ist sie für Beschäftigte und Unternehmen eine gute und tragbare Lösung.”

Gegenstand der Sicherheitsbereitschaft

sind Braunkohleblöcke der Unternehmen Mibrag, RWE und Vattenfall mit einer Gesamtleistung von 2,7 Gigawatt. Diese sollen ab 2016 schrittweise aus dem Markt genommen  und zunächst vorläufig, später endgültig, stillgelegt werden.

Die Betreiber erhalten für die Herstellung der Sicherheitsbereitschaft und für die Stilllegung der Anlagen einen Ausgleich. Dafür fallen Gesamtkosten in Höhe von durchschnittlich 230 Mio. Euro/Jahr über sieben Jahre an.

Die Sicherheitsbereitschaft ist Teil des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes, das sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet.

Parallel zum nationalen Gesetzgebungsverfahren

hatte das Bundeswirtschaftsministerium im November 2015 die Sicherheitsbereitschaft aus Gründen der Rechtssicherheit gegenüber der Europäischen Kommission beihilferechtlich angemeldet.

Mit der heutigen Entscheidung der Europäischen Kommission ist das Notifzierungs -und Prüfungsverfahren erfolgreich beendet. Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die geplante Sicherheitsbereitschaft mit EU- Beihilfenrecht im Einklang steht.