Die Bundesregierung und die EU-Kommission haben sich darauf verständigt, dass das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) notifiziert werden kann. Dazu Michael Ebling, Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): „Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz! Und es ist ein guter Tag für die Stadtwerke, die seit Jahren auf die Klimaschutztechnologie KWK

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel:
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: Ein guter Tag für den Klimaschutz …

setzen. Sie haben nun endlich Planungssicher-heit.“ Seit Januar hatte sich die Bundesregierung um eine Notifizierung des bereits am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Gesetzes bemüht. Die EU-Kommission hat nun die beihilferechtliche Zuständigkeit der mit dem neuen KWKG erstmals vorgesehenen Bestandsförderung bestätigt.

„Die Unsicherheit, die bis zum heutigen Tag über der KWK geschwebt hat, war Gift für deren Entwicklung“, so Ebling. „Ab heute wissen die Unternehmen, die KWK-Anlagen in ihrem Bestand haben, dass die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen weiterhin flankiert wird.“

 Mit der Notifizierung geht einher,

dass im Bereich des Neubaus von KWK-Anlagen ein Ausschreibungsmodell im Segment von 1 bis 50 MW eingeführt wird.

Ebling: „Weil die Kraft-Wärme-Kopplung sehr stark von örtlichen Gegebenheiten abhängt, ist hier ein echter 25.11.14 VKUWettbewerb schwer möglich.“ Der VKU stehe als Ansprechpartner sehr gern zur Verfügung, wenn es darum geht, entsprechende Ausschreibungsmodalitäten zu entwickeln, die den KWK-Ausbau auch tatsächlich ermöglichen. „Die Stadtwerke sind investitionsbereit. Sie brauchen aber die richtigen Rahmenbedingungen, eine klare Konzentration der Förderung auf KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung, um die KWK weiter voranzubringen. Damit können sie ganz erheblich zum Klimaschutz beitragen – auch und gerade im Bereich der Wärmeversorgung.“ Alleine die deutschen Stadtwerke sparen jährlich durch die KWK rund elf Millionen Tonnen CO2 ein.