Die Europäische Kommission hat gestern ebenfalls bestätigt, dass auch die Neufassung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) mit den europäischen

EU-Kommission bestöätigt deutsche Beihilfenregelungenn  ...?
EU-Kommission bestöätigt deutsche Beihilfenregelungenn …?

Beihilferegeln vereinbar ist. Die Kommission nennt es in ihrem Statement dazu „eine deutsche Maßnahme zur Stabilisierung des Stromnetzes durch Verringerung des Stromverbrauchs in Zeiten hoher Nachfrage. Sie wurde  nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Die Kommission kam, wie es in einer Erklärung dazu heißt,  zu dem Schluss, dass die Maßnahme die Stromversorgungssicherheit verbessern und gleichzeitig den Wettbewerb im Binnenmarkt wahren wird. Durch die Maßnahme sollen Netzbetreiber das Stromnetz durch eine zeitweise erforderliche Nachfragesenkung stabilisieren können.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel:  ...
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: EU-Bestätigungen begrüßt…

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsmi-nisteriums (BMWI) wird es  den Übertragungsnetz-betreibern so ermöglicht, Verträge mit industriellen Großverbrauchern abzuschließen, die ihren Stromverbrauch kurzzeitig reduzieren können (“abschaltbare Lasten”). Damit diene sie als flexibles Instrument für Notfälle der Unterfrequenz im Netz, für den Systembilanzausgleich und für die Engpassentlastung.

25.03.16 Pfeil für TextIm Rahmen dieser Maßnahme

(Verordnung zu abschaltbaren Lasten – „AbLaV“) , so die EU-Kommission dazu, können deutsche Netzbetreiber flexible, wöchentliche Verträge mit Kunden für eine Gesamtkapazität von 1500 Megawatt(MW) schließen. Dadurch können die Netzbetreiber den Verbrauch dieser Kunden gegen die Zahlung einer Gebühr aus der Ferne kurzfristig reduzieren.

Die neue Fassung der AbLaV ist, laut BMWI-Angaben,  am 1. Oktober in Kraft getreten.