Die Europäische Kommission hat Pläne Frankreichs und Dänemarks Beihilfen bei der Erzeugung Erneuerbarer Energien gewährt. Bei Frankreich geht es um die

EU-Kommission Ein gemeinsames Energiepaket ...?
EU-Kommission Ein gemeinsames Energiepaket …?

Förderung von vier Projekten für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern, die die Kommission  als mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar genehmigt hat. Die Kommission genehmigte auch das Vorhaben Dänemarks, mehr energieintensiven Unternehmen einen partiellen Ausgleich für die Abgabe zur Förderung erneuerbarer Energien zu gewähren.

Frankreich hat bei der Kommission  vier verschiedene Projekte zur Genehmigung angemeldet, mit denen die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern dadurch gefördert werden soll, dass für die folgenden Anlagen ein Einspeisetarif bzw. eine zusätzliche Vergütung gewährt wird. Die Kommission ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Maßnahmen zu den energie- und klimapolitischen Zielen der EU beitragen, ohne den Wettbewerb über Gebühr zu verfälschen:

  • Anlagen zur Nutzung von Energie aus tiefer Geothermie
  • Anlagen mit einer Leistung von unter 500 kW zur Nutzung von Biogas aus der Methanisierung (d. h. Gas aus landwirtschaftlichen und organischen Abfällen)
  • Wasserkraftwerke mit einer Leistung von unter 1 MW
  • Windparks, für die 2016 ein vollständiger Beihilfeantrag eingereicht wurde

25.03.16 Pfeil für TextDie Beihilferegelungen mit einer geplanten Mittelausstattung von 7,681 Mrd. EUR (Laufzeit bis 2042) werden aus Sicht der EU dazu beitragen, dass zusätzliche Kapazitäten von etwa 2148 MW für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energieträgern geschaffen werden und Frankreich so seine Ziele auf diesem Gebiet erreichen kann.

25.03.16 Pfeil für TextIn Dänemark wird die öffentliche Förderung erneuerbarer Energien derzeit durch Beiträge finanziert, die auf den Stromverbrauch erhoben werden.

Um die Wettbewerbsfähigkeit bestimmter Wirtschaftszweige auf den Weltmärkten zu erhalten, erlauben die Leitlinien der

Kosten der Energiewende gering halten..., bild bmwi
Erneuerbare erhalten Beihilfen , die durch Beiträge auf den Stromverbrauch finanziert werden…, bild bmwi

Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014 es den Mitgliedstaaten, unter bestimmten Voraussetzungen Ermäßigungen auf solche Beiträge zu gewähren. Dies gilt vor allem für energieintensive Unternehmen in Branchen, die besonders stromintensiv und/oder dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind.

25.03.16 Pfeil für TextIm Oktober 2015 genehmigte die Kommission eine dänische Beihilferegelung, nach der solche Ermäßigungen für Unternehmen in bestimmten Branchen, die diese Voraussetzungen erfüllen, gewährt werden. Dänemark hat nun sein Vorhaben angemeldet, energieintensive Unternehmen in mehreren weiteren Sektoren des verarbeitenden Gewerbes und vier Gartenbausektoren in die Ermäßigungen einzubeziehen.

Alle übrigen Voraussetzungen der ursprünglichen Regelung bleiben unverändert und gelten auch für die neuen Beihilfeempfänger, insbesondere die Bestimmung, dass energieintensive Unternehmen einen Ausgleich in Höhe von höchstens 85 % ihres Beitrags zur Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien erhalten. Wie die Prüfung der Kommission ergab, stehen diese Ermäßigungen nach wie vor mit den Leitlinien im Einklang.