Erneuter Störfall im Atommeiler Grohnde
Am vergangenen Donnerstag, 26. Januar, hat es erneuten Störfall im Atomkraftwerk Grohnde gegeben. Das hat das niedersächsische Umweltministerium am Freitag 27. Januar bekannt gegeben. Der Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat daraufhin erneut die sofortige Stilllegung des niedersächsischen Atomkraftwerkes Grohnde gefordert.
Laut Umweltministerium kam es “zum Ausfall einer elektronischen Baugruppe in einem von vier Strängen des Reaktorschutzsystems”. Weiter heißt es in der Mitteilung des Ministeriums: “Durch die Funktionsstörung standen somit zwischenzeitlich von insgesamt vier Sicherheitsteileinrichtungennur die zur Störfallbeherrschung notwendigen zwei zur Verfügung.”Die Untersuchung der Baugruppenstörung wurde veranlasst und Niedersachsens Umweltminister Wenzel will nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse “über weitere gegebenenfalls notwendige Maßnahmen” entscheiden”.
Udo Buchholz vom BBU-Vorstand erklärte am Wochenende es könne nur eine Konsequenz geben kann, das sofortige und endgültige Aus für das AKW Grohnde.
Buchholz betonte in einer Erklärung dazu: „Im AKW Grohnde gab es immer wieder Störfälle.Jetzt muss Minister Wenzel von seinem Recht Gebrauch machen und die Betriebsgenehmigung entziehen.”
Buchholz vertritt zudem die Meinung, dass die Aufhebung der Betriebsgenehmigung auch aus anderen Gründen erforderlich sei: „Es gibt keine sichere Entsorgung für den Müll, der im AKW Grohnde anfällt und das AKW würde wohl einengezielten Anflug durch ein Militärflugzeug nicht aushalten.“ Erst vor 14 Tagen informierte der Rechtshilfefond Atomerbe Grohnde e.V in einer Pressemitteilung (Auszug):
“Flugzeugabstürze oder terroristische Angriffe auf das AKW Grohnde könnenin kurzer Zeit zu so hohen Freisetzungen führen, dass Anwohner tödlich bedroht sind. Das hat die Physikerin Oda Becker in einem Gutachten festgestellt, das am Freitag in Hannover vorgestellt wurde. Seit Oktober2015 klagen Anwohner aus Grohnde und Bodenwerder gegen den Betrieb desAKW. Sie fordern eine zügige Durchführung des Verfahrens vor dem OVGLüneburg und vollständige Aktenvorlage durch das Umweltministerium.”
Schreibe einen Kommentar