Die Bundesnetzagentur hat Montag, 20. Februar,  im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium die Verordnung zur Einrichtung und Ausgestaltung eines Netzausbaugebiets erlassen, berichtete am selben Tag die Agentur. “Mit dem Netzausbaugebiet wollen wir den Ausbau der Windenergie im Norden besser mit dem rp_14.08.14-Windpark-Nordsee-vor-Holland-300x225.jpgNetzausbau synchronisieren. Gleichzeitig werden wir uns weiterhin mit höchster Priorität für den Netzausbau einsetzen”, betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur anlässlich der Bekanntgabe der Verordnung.  Er ergänzte auch: “Es stehen nun alle Spielregeln für die anstehenden Ausschreibungen für Windenergie an Land fest. Das schafft die erforderliche Verlässlichkeit für den weiteren Ausbau der Windenergie im Norden”.

Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben das Gebiet so festgelegt, dass es die bestmögliche Wirkung zur Entlastung der Übertragungsnetze entfaltet. Zum Netzausbaugebiet zählen der nördliche Teil Niedersachsens, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Begrenzung des Zubaus der Windenergie

Präsident Bundesnetzagentur Jochen Homann:
Präsident Bundesnetzagentur Jochen Homann: Es stehen nun alle Spielregeln fest …

Im Netzausbaugebiet werden laut Bericht der Agentur die Zuschläge in den Ausschreibungen für Windenergie an Land begrenzt. Jährlich sind dort 58 Prozent des durchschnittlichen Zubaus der Jahre 2013 bis 2015 zulässig. Für diese Obergrenze hat die Bundesnetzagentur einen Wert von 902 Megawatt ermittelt. Gebote für Anlagen im Netzausbaugebiet kommen demnach  nur bis zu dieser Grenze zum Zuge. Das bundesweite jährliche Ausschreibungsvolumens beträgt zunächst 2.800 Megawatt, ab dem Jahr 2020 sind es 2.900 Megawatt.
Von diesem Gesamtvolumen entfällt nach Darstellung der Agentur mit dem jetzt ausgewiesenen Netzausbaugebiet ein knappes Drittel auf eine Fläche, die etwas mehr als ein Sechstel des Bundesgebiets ausmacht.

Bessere Verzahnung mit dem Netzausbau

25.03.16 Pfeil für TextDas Netzausbaugebiet soll einer besseren Verzahnung des Ausbaus des Übertragungsnetzes mit dem Zubau der Windenergie an Land dienen. Solange die erforderlichen Stromleitungen noch nicht gebaut sind, müssen immer wieder Windräder abgeregelt werden, da der erzeugte Strom nicht transportiert werden kann. Der weitere Zubau von Windenergie verstärkt diesen Effekt und soll daher im Netzausbaugebiet gesteuert werden, um Netzüberlastungen und Abregelungen einzudämmen.  

25.03.16 Pfeil für TextEvaluierung nach zwei Jahren

Gemäß EEG besteht  die Notwendigkeit, den Zuschnitt des Netzausbaugebiets und die Obergrenze bis zum 31. Juli 2019 und danach alle zwei Jahre zu evaluieren.

Die bis dahin von Bund und Ländern erzielten Fortschritte beim Netzausbau werden dann in diesen Prozess einfließen und „entsprechend zu würdigen sein“, schreibt die Netzagentur in ihrem Bericht dazu. Unabhängig vom Netzausbaugebiet bleibe es bei dem übergeordneten Ziel, den Netzausbau bedarfsgerecht und zügig voranzutreiben, um das Potenzial der Windenergie im Norden nutzen zu können, so die Agentur weiter.

25.03.16 Pfeil für TextIm Netzausbaugebiet können die

Präsident Bundesnetzagentur Jochen Homann:
Präsident Bundesnetzagentur Jochen Homann hat die Verordnung unterzeichnet …

Übertragungsnetzbetreiber unter bestimmten weiteren Voraussetzungen KWK-Anlagen als zuschaltbare Lasten kontrahieren. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, in diesen Anlagen statt fossiler Brennstoffe anteilig erneuerbaren Strom, der ansonsten wegen Netzengpässen abgeregelt würde, für die Wärmeversorgung einzusetzen.

Die Regeln zum Netzausbaugebiet werden als eigener Abschnitt Bestandteil der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung (EEAV). Präsident JochenHomann hat die Verordnung laut Netzagentur  auch am Montag, 20. Februar,  unterzeichnet. Sie werde in Kürze im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Regeln zum Netzausbaugebiet sind demnach ab dem
1. März 2017 anzuwenden.