Warum genehmigt das BMUB den Export atomarer Brennstäbe?-Aktuelle Antworten
Nun hat das Bundesumweltministerium (BMUB) doch noch aktuell auf die Frage geantwortet: „Warum genehmigt das BMUB die Lieferung von Brennstäben für AKWs, gegen die es Sicherheitsbedenken gibt?“ Das Thema ist allerdings schon länger akut und so wir hatten wir zuvor bereits eine Stellungnahme wiedergegeben, die eine Sprecherin des BMUB, Frauke Stamer, im Juli vergangenen Jahres vor der Bundespressekonferenz in Berlin referiert hatte: BMUB antwortet auf die Frage: Darf Lingen atomare Brennstäbe zum Pannenreaktor Tihange liefern?, s. unten!
Hier nun die aktuelle Antwort von heute, 30. März, einer Sprecherin des BMUB auf die Frage: „Warum genehmigt das BMUB die Lieferung von Brennstäben für AKWs, gegen die es Sicherheitsbedenken gibt?“
Antwort der BMUB-Sprecherin: Es kommt vor, dass die Rechtslage nicht alles zulässt, was man politisch für wünschenswert und richtig hält. Auch wenn es politisch unangenehm ist, bleibt eine Regierung an Recht und Gesetz gebunden. Für den vorliegenden Fall heißt das: Bei den Exportgenehmigungen für Brennelemente nach Belgien handelt es sich um sogenannte „gebundene Genehmigungen“, die nicht versagt werden können, wenn der Antragsteller die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt. So will es das Atomgesetz.
Aus dem deutschen Atomgesetz lässt sich nach unserer Auffassung kein Versagensgrund gegen die Ausfuhr von Brennelementen ableiten. Nach der Entstehungsgeschichte und Systematik des Atomgesetzes betrifft die Genehmigungsvoraussetzung lediglich den Schutz vor einer missbräuchlichen Verwendung von Kernbrennstoffen. Das Atomgesetz entspricht damit bindenden Vorgaben des Europarechts.
Der Tatbestand ist losgelöst von Fragen der Sicherheit des Betriebs eines ausländischen Atomkraftwerks. Bei Ausfuhrgenehmi-gungen gemäß § 3 Absatz 3 Nr. 2 AtG gibt es daher keine rechtlich belastbare Grundlage, die Erteilung einer Genehmigung von Sicherheitsfragen eines genehmigten Betriebes von Atomkraftwerken in einem Nachbarstaat abhängig zu machen, für dessen Sicherheit die Behörden des Nachbarstaates verantwortlich sind. Für die Sicherheit der AKW in Belgien trägt die belgische Aufsichts- und Genehmigungsbehörde, letztendlich der belgische Staat, nach internationalem Recht die alleinige Verantwortung.
Bewertung der Studie von Frau Dr. Ziehm im Auftrag von IPPNW e.V.:
Das Bundesumweltministerium teilt die von Frau Dr. Ziehm vertretene Rechtsauffassung nicht – hier war der „Wunsch Vater des Gedankens“. Die Beantwortung der Frage, ob deutsche Behörden Ausfuhrgenehmigungen für Kernbrennstoffe auf Grund von Sicherheitsbedenken hinsichtlich belgischer Atomkraftwerke versagen können, ergibt sich alleine und unmittelbar aus dem Atomgesetz und den dort genannten Genehmigungsvoraussetzungen (siehe weiter oben).
Umgang mit Anträgen für Brennelemente-Lieferungen von Lingen an das AKW Tihange 2
Für die Genehmigung zur Ausfuhr ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Das BAFA legt dem BMUB Anträge wie beispielsweise den Export von Brennelementen nach Belgien vor.
Das BMUB wird solche Anträge wie bisher nach geltendem Recht und Gesetz bescheiden. Nach geltender Rechtslage dürfte eine Ausfuhr nur untersagt werden, wenn sie gegen unsere internationalen Verpflichtungen verstieße oder die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden würde.
Bundesumweltministerin Hendricks hat die belgische Regierung mehrfach gebeten, die befundbehafteten Anlagen Doel 3 und Tihange 2 zumindest so lange abzuschalten, bis die offenen Sicherheitsfragen geklärt sind. Das BMUB tut alles, was im internationalen Miteinander getan werden kann, um die Situation im
Umgang mit den belgischen AKW zu verbessern.
Innerhalb weniger Monate ist es gelungen, ein bilaterales Abkommen zu erarbeiten. Im Sommer diesen Jahres wird zum ersten Mal die deutsch-belgische Nuklearkommission tagen und sich zu Fragen der nuklearen Sicherheit austauschen. Unser Ziel ist es, ein gemeinsames, anspruchsvolles Sicherheitsverständnis mit Belgien zu entwickeln. Dabei müssen wir uns in dem Rahmen bewegen, den uns das Europarecht vorgibt. Das folgt dem Grundsatz, dass jeder Mitgliedstaat alleine für die Sicherheit seiner Atomkraftwerke verantwortlich ist.
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