Bürgerenergiegesellschaft sind gar keine...?; bild umwelt-energie-report
Bürgerenergiegesellschaft sind gar keine…?; bild umwelt-energie-report

„Nach einigen Untersuchungen und Berichten stellt sich nun heraus, dass die 96 Prozent Bürgerenergiegesellschaften, die bei der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land einen Zuschlag erhalten haben, wahrlich kein Grund zum Jubeln sind. Denn dahinter stehen mehrheitlich große Projektierer, die sich auf legalem Weg Vorteile verschaffen, die eigentlich für kleine, lokal verankerte Bürgerenergie-Projekte gedacht waren“, erklärte gestern, 29.Juni, Eva Bulling-Schröter, energie- und klimapolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Haben wir ja schon immer gesagt, aber auf uns hört ..Karik. U+E
Haben wir ja schon immer gesagt, aber auf uns hört… ;Karik. U+E

Bereits im Oktober hatte DIE LINKE  laut Bulling, mit einer Anfrage an die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass sich größere Windkraft-Projektierer unter dem Etikett der Bürgerenergie Vorteile verschaffen könnten. Die Bundesregierung habe damals unsere Sorge nicht geteilt.

 „Nun ist der Fall eingetreten“, so die Sprecherin der LINKEN „  …und wir haben leider mit unserer Sorge von damals Recht bekommen.”

Nun ist der Fall eingetreten ... ; Eva Bulling-Schröter
Nun ist der Fall eingetreten … ; Eva Bulling-Schröter

Es bestehe sogar die Möglichkeit, dass die beiden für dieses Jahr noch ausstehenden Ausschreibungsrunden ein ähnliches Ergebnis endeten. Viele dieser Projekte könnten nicht realisiert werden, weil sie z. B. keine Bundesimmissionsschutz-Genehmigung erhielten.

Dies könnte dazu führen, dass der ohnehin zu gering angesetzte Zubau an Windenergieanlagen noch geringer ausfalle. Mit heutigen Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz sollten daher Vorteile der Bürgerenergie ab 2018 ausgesetzt werden.

25.03.16 Pfeil für Text DIE LINKE hat, laut Bulling-Schröter,  den Schwenk bei der letzten EEG-Reform zu Ausschreibungen stark kritisiert, weil sie großen Investoren Vorteile gegenüber kleinen verschafft und letztlich eine Abschaffung des alten erfolgreichen EEG zur Folge hat. Sie gefährdeten damit eine demokratische Energiewende, an der auch viele kleine Akteure vor Ort teilnehmen können sollten. Darunter leide die Akzeptanz der Energiewende. „Das im Grunde falsche Ausschreibungssystem wird eben nicht durch vermurkste Ausnahmeregelungen für Bürgerenergie geheilt“, konstatiert Bulling-Schröter .

 „Wir haben uns daher immer dafür eingesetzt, dass echte Bürgerenergieprojekte nicht an Ausschreibungen teilnehmen brauchen.“, erläutert die LINKEN-Sprecherin und betont: „Es gibt nach wie vor die EU-konforme Möglichkeit, Projekte bis 18 Megawatt von Ausschreibungen ganz auszunehmen.“