Unsinnige Strahlenbelastung durch "geringfügig" belastetenatomaren  "Abfall"
Unsinnige Strahlenbelastung durch “geringfügig” belasteten atomaren “Abfall”

Nachdem es bisher seitens der Bundesregierung  keine Reaktion auf die bereits im Mai des Jahres  schriftlich geäußerten Warnungen und Beschlüsse  des Deutschen Ärztetages  2017 „vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von gering radioaktivem Restmüll aus dem Abriss von

Hubertus Zdebel, DIE LINKE im Deutschen Bundestag: Milliardenregen für Atomkonzerne
Warnung vor “gering” belasteter atomarer ‘Abfälle’: Hubertus Zdebel, DIE LINKE im Deutschen Bundestag

Atomkraftwerken (AKW)“, gegeben hat, hat der LINKEN-Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel  Fragen dazu an die Bundesregierung gestellt. und auch darauf hingewiesen, dass sich bereits an vielen Standorten gegen das sogenannte „Freimessen“ Protest regt.  

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des 120. Deutschen Ärztetages (Entschließung des 120. Deutschen Ärztetages 2017

25.03.16 Pfeil für TextDie Medizinerinnen und Mediziner hatten in ihren Beschlüssen und Warnungen darauf hingewiesen,  dass das Freimessen gering belasteter, radioaktiver Abfälle aus Atomanlagen und die damit verbundene allgemeine Wiederverwertung und die Lagerung auf normalen Mülldeponien die Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten völlig unnötig und vermeidbar einer zusätzlichen Strahlendosis aussetzt.

25.03.16 Pfeil für TextDie Mediziner hatten vorgeschlagen,  diese belasteten Abfälle sollten ähnlich wie in Frankreich an wenigen Orten, die höher abgesichert sind und ausschließlich gleichartige Abfälle aus dem Abriss von Atomanlagen enthalten, kontrolliert deponiert werden.  

„Als Ärzte weisen wir darauf hin“, hatte es in einer Stellungnahme des Ärztetages geheißen, „dass es keine Schwellenwerte für die Unbedenklichkeit von ionisierender Strahlung gibt und auch durch vermeintlich geringe Strahlenmengen gesundheitliche Schäden und Spätfolgen über Generationen entstehen können. In diesem Zusammenhang sind die gesundheitlichen Folgen einer Verteilung von AKW-Restmüll nicht ausreichend geklärt.

 

25.03.16 Pfeil für TextAus Strahlenschutzgründen muss die belastete Menge so klein wie möglich gehalten und mit dem bestmöglichen technischen Stand sicher verwahrt werden, am besten auf dem Kraftwerksgelände. Wie sich aus aktuellen Gutachten der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) ergibt, ist dies durch die Lagerung in bunkerähnlichen Bauwerken auf den Kraftwerksgeländen oder in Gebäuden, die nach der Entkernung radioaktiv belasteter AKW-Teile am Standort stehen gelassen werden können, gewährleistet.“