Ärzte warnen vor atomarem “Abfall”- Die LINKE fragt nach …
Nachdem es bisher seitens der Bundesregierung keine Reaktion auf die bereits im Mai des Jahres schriftlich geäußerten Warnungen und Beschlüsse des Deutschen Ärztetages 2017 „vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von gering radioaktivem Restmüll aus dem Abriss von
Atomkraftwerken (AKW)“, gegeben hat, hat der LINKEN-Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel Fragen dazu an die Bundesregierung gestellt. und auch darauf hingewiesen, dass sich bereits an vielen Standorten gegen das sogenannte „Freimessen“ Protest regt.
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des 120. Deutschen Ärztetages (Entschließung des 120. Deutschen Ärztetages 2017
Die Medizinerinnen und Mediziner hatten in ihren Beschlüssen und Warnungen darauf hingewiesen, dass das Freimessen gering belasteter, radioaktiver Abfälle aus Atomanlagen und die damit verbundene allgemeine Wiederverwertung und die Lagerung auf normalen Mülldeponien die Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten völlig unnötig und vermeidbar einer zusätzlichen Strahlendosis aussetzt.
Die Mediziner hatten vorgeschlagen, diese belasteten Abfälle sollten ähnlich wie in Frankreich an wenigen Orten, die höher abgesichert sind und ausschließlich gleichartige Abfälle aus dem Abriss von Atomanlagen enthalten, kontrolliert deponiert werden.
„Als Ärzte weisen wir darauf hin“, hatte es in einer Stellungnahme des Ärztetages geheißen, „dass es keine Schwellenwerte für die Unbedenklichkeit von ionisierender Strahlung gibt und auch durch vermeintlich geringe Strahlenmengen gesundheitliche Schäden und Spätfolgen über Generationen entstehen können. In diesem Zusammenhang sind die gesundheitlichen Folgen einer Verteilung von AKW-Restmüll nicht ausreichend geklärt.
Aus Strahlenschutzgründen muss die belastete Menge so klein wie möglich gehalten und mit dem bestmöglichen technischen Stand sicher verwahrt werden, am besten auf dem Kraftwerksgelände. Wie sich aus aktuellen Gutachten der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) ergibt, ist dies durch die Lagerung in bunkerähnlichen Bauwerken auf den Kraftwerksgeländen oder in Gebäuden, die nach der Entkernung radioaktiv belasteter AKW-Teile am Standort stehen gelassen werden können, gewährleistet.“
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