Erdgas deckt rund ein Viertel des europäischen Energieverbrauches und soll auch in Zukunft ein zentraler Pfeiler im europäischen Energiemix bleiben, stellte gestern Dienstag 12. September,  Stefan Kapferer, 02.11.15 ErdgasVorsitzender der BDEW-Hauptge-schäftsführung, in Berlin fest und verwies darauf, dass das Europäische Parlament am selben Tag eine neue Verordnung zur Gasversorgungssicherheit verabschiedet habe, um die bestehende sehr hohe Versorgungssicherheit auch weiterhin zu gewährleisten.

“Die Verordnung in ihrer jetzigen Fassung zeigt: Brüssel vertraut den bestehenden Marktmechanismen. Das ist konsequent: Eine sichere und kosteneffiziente Versorgung lässt sich nach unserer Überzeugung am besten durch einen offenen, liquiden und 13-09-16-logo-eu-parlamenttransparenten Erdgas-Binnenmarkt erreichen”, kommentierte Kapferer, die Aktion des EU-Parlaments.

25.03.16 Pfeil für TextDer ursprüngliche Vorschlag, feste Gruppen von EU-Mitgliedsstaaten zu bilden, die sich im Fall von Engpässen gegenseitig unterstützen, ist danach nicht mehr Bestandteil der Verordnung. Dieser Ansatz mit starren Regionen wäre aus Sicht des BDEW nicht zielführend gewesen, analysierte Kapferer, zumal die Gasnetze dieser Gruppen zum Teil nicht ausreichend miteinander verbunden seien. Stattdessen sollen die EU-Mitgliedstaaten nun themen- und anlassbezogen gemeinsame Risikobewertungen und Präventions- und Notfallpläne auf Basis verschiedener Szenarien erarbeiten.

25.03.16 Pfeil für TextZudem wird ein Solidaritätsmechanismus eingeführt, der im Notfall Gaslieferungen an betroffene EU-Staaten vorsieht. “Wir begrüßen diese flexiblere Form der gegenseitigen Unterstützung als Instrument zur Stärkung der Gasversorgungssicherheit. Der Solidaritätsmechanismus darf aber nur als ‚ultima ratio‘ zum Einsatz kommen und muss in jedem Fall entsprechend finanziell kompensiert werden”, so Kapferer weiter.

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“Voraussetzung für die solidarische Unterstützung …; Stefan Kapferer

Notfall sei jedoch aus Sicht des BDEW ein einheitliches Vorsorgeniveau in den EU-Mitgliedstaaten. Dazu sollten diese eine harmonisierte Definition “geschützter Kunden” erreichen und die in der Gasversorgungs-sicherheitsverordnung verankerten Vorsorgepflichten erfüllen.

25.03.16 Pfeil für TextUm Risiken in der Erdgasversorgung künftig noch besser einschätzen zu können, soll Brüssel in Zukunft Einsicht in die Gaslieferverträge der Unternehmen erhalten.

“Dabei muss mit Augenmaß vorgegangen werden“, forderte Kapferer. Geschäftsgeheimnisse müssten gewahrt werden. Hierfür werde sich der BDEW bei der Umsetzung in deutsches Recht einsetzen.

Der BDEW-Mann verwies darauf, dass die Unternehmen heute bereits umfangreiche Daten zu Lieferverträgen bereitstellen. „Ein Mehrbedarf an Daten muss gut begründet sein und zur Versorgungssicherheit beitragen”, so Kapferer.