Die Bundesnetzagentur hat nun mit einem Leitfaden (Stand 14. September)  für die Verteilnetzbetreiber klare Vorgaben und Fristen für die Veröffentlichung der

Verteilnetzbetreiber
Verteilnetzbetreiber sind Fristen gesetzt …

Netzentgelte gesetzt. „Ein lange bestehendes Hemmnis für den Wettbewerb wird damit abgeräumt“, kommentierte der Geschäftsführer des Bundesverbandes neue Energien (bne), Robert Busch die Entwicklung. Das Verfahren hatte, laut bne,  in der Vergangenheit immer wieder für Unsicherheit im Energiemarkt gesorgt.

Zum Hintergrund: Netzentgelte machen gut 25 Prozent der Stromkosten aus. Die Lieferanten rechnen die Entgelte für die rund 900 Netzbetreiber jeweils über die Stromrechnung ab. Diese oft nicht in digitaler Form vorhandenen Daten in die Tarife zu integrieren, ist ohnehin ein enormer Aufwand, vertritt der bne die Ansicht.

25.03.16 Pfeil für TextDer 15. Oktober als Veröffentlichungstermin ist daher unerlässlich, um genügend zeitlichen Vorlauf für die Preiskalkulationen für das Folgejahr zu haben und diese den Kunden zu kommunizieren. Ein Problem entsteht dann aber für Vertriebe, wenn Verteilnetzbetreiber, wie in der Vergangenheit häufig geschehen, die Netzentgelte nachträglich noch einmal ändern, beschreibt der Verband.

Die Vertriebe könnten dann ihre Tarife aufgrund bestehender Fristen nicht mehr ändern und bleiben auf den Kosten sitzen. „Es kann aber nicht sein, dass Vertriebe die Zeche für die ungenaue Arbeit einiger

"Es kann aber nicht sein ..."; bne Geschäftsführer Robert Busch
“Es kann aber nicht sein …”; bne Geschäftsführer Robert Busch

Verteilnetzbetreiber zahlen. Der bne habe schon seit  Jahren auf  festen und verbindlichen Veröffentlichungs-fristen bestanden, betont bne- Mann Busch.

Der neue Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Anpassung der Erlösobergrenzen für das Jahr 2018 zeigt nun  auf, in welcher zeitlichen Kaskade die verschiedenen Preisbestandteile zu veröffentlichen sind.

25.03.16 Pfeil für TextDabei geben zunächst die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bis zum 1. Oktober ihre Netzentgelte bekannt, daraufhin sind die den ÜNBs nachgelagerten Weiterverteiler und im Anschluss die Verteilnetzbetreiber bis zum 15. Oktober gefordert, ihre Netzentgelte zu kalkulieren und zu veröffentlichen.

Erstmals kommen in diesem Jahr dabei die Referenzpreisblätter zur Ermittlung der Kosten für die dezentrale Einspeisung hinzu. Diese haben die ÜNB bereits zum 1. September vorab veröffentlicht, so dass die Informationen vorliegen.

25.03.16 Pfeil für Text „Mit der frühen Veröffentlichung der Referenzpreisblätter durch die Übertragungsnetzbetreiber und der klaren Prozessbeschreibung der Bundesnetzagentur gibt es nun keine Rechtfertigung mehr, die Netzentgelte auf Verteilnetzebene nach dem 15. Oktober noch einmal anzupassen“, urteilt  bne-Geschäftsführer Busch.

Für Vertriebe und Verbraucher bedeute dies endlich mehr Planungssicherheit. „Die Einhaltung der Vorgaben aus dem Leitfaden werden wir gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen genau verfolgen“, kündigt Busch an.