Mit Wucht und neuen Bedingungen geht es jetzt mit der Bundesnetzagentur auf den Gebotstermin 1. Dezember für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu.  Am  06. Oktober, hatte die Agentur  die erste Ausschreibungsrunde

Sitz der Bundesnetzagentur in Bonn

 eröffnet. “Die Bekanntgabe der ersten Ausschreibung für KWK-Anlagen ist für die Branche von großer Bedeutung“, kommentierte  Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW- Hauptgeschäftsführung die Aktion.
Nach den langen Verzögerungen bei der Novelle des KWK-Gesetzes und der beihilferechtlichen EU-Genehmigung, so Kapferer, „… hat die BNetzA nun alle erforderlichen Antragsformulare und Informationen für diese erste KWK-Auktion online gestellt“.

Mit der Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und dem Erlass der KWK-Ausschreibungsverordnung hat der Gesetzgeber auch die Förderung für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung im Anlagensegment von mehr als 1 bis einschließlich 50 Megawatt auf Ausschreibungen umgestellt.

Präsident Bundesnetzagentur Jochen Homann: Hoher Wettbewerb …

“Die wettbewerbliche Ermittlung der KWK-Förderung ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer wirtschaftlich tragfähigen Umgestaltung der deutschen Energieversorgung. Die Bundesnetzagentur wird bei der Durchführung der KWK-Ausschreibungen auf ihre Erfahrungen aus den EE- Ausschreibungen zurückgreifen”, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Der auf 7 Cent/kWh festgelegte Höchstpreis bietet, laut BDEW,  gute Chancen für Investitionen in die klimaschonende und hocheffiziente KWK.

Für die Zukunft zeichnet sich, dem Verband zufolge,  jedoch eine neue Herausforderung ab: Da die innovativen KWK-Systeme mit hohen Anteilen von Wärme aus Erneuerbaren Energien ab dem 1. Juni  2018 höhere Zuschläge von bis zu 12 Cent/kWh bei den Auktionen erhalten können, sollte der Finanzrahmen im KWK-Gesetz von 1,5 auf mindestens 2 Milliarden Euro angehoben werden. Andernfalls bestehe das Risiko, dass es zu Lasten der KWK-Anlagen im Bereich über 2 Megawatt gehe. Um den langen Planungszeiträumen für größere KWK-Anlagen gerecht zu werden, sollte die Gültigkeitsdauer des KWK-Gesetzes zudem bis mindestens 2025 verlängert werden. „Andernfalls droht ab Ende 2022 ein völliger Ausbaustopp bei der klimaschonenden KWK”, befürchtet BDEW- Mann Kapferer.

Zum Hintergrund:
Wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden ab sofort die Zuschlagshöhen für KWK-Anlagen mit einer Leistung von ein bis 50 MW auch im KWK-Gesetz (KWKG) wettbewerblich über Ausschreibungen ermittelt. Mit der Bekanntgabe der ersten KWK-Ausschreibung können künftige Betreiber von neuen oder modernisierten (50 % Investitionstiefe) KWK-Anlagen im Leistungssegment zwischen einem und 50 Megawatt (MW) ihre Gebote bei der Bundesnetzagentur einreichen.