Netzagentur: Neue Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen
Mit Wucht und neuen Bedingungen geht es jetzt mit der Bundesnetzagentur auf den Gebotstermin 1. Dezember für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu. Am 06. Oktober, hatte die Agentur die erste Ausschreibungsrunde
eröffnet. “Die Bekanntgabe der ersten Ausschreibung für KWK-Anlagen ist für die Branche von großer Bedeutung“, kommentierte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW- Hauptgeschäftsführung die Aktion.
Nach den langen Verzögerungen bei der Novelle des KWK-Gesetzes und der beihilferechtlichen EU-Genehmigung, so Kapferer, „… hat die BNetzA nun alle erforderlichen Antragsformulare und Informationen für diese erste KWK-Auktion online gestellt“.
Mit der Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und dem Erlass der KWK-Ausschreibungsverordnung hat der Gesetzgeber auch die Förderung für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung im Anlagensegment von mehr als 1 bis einschließlich 50 Megawatt auf Ausschreibungen umgestellt.
“Die wettbewerbliche Ermittlung der KWK-Förderung ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer wirtschaftlich tragfähigen Umgestaltung der deutschen Energieversorgung. Die Bundesnetzagentur wird bei der Durchführung der KWK-Ausschreibungen auf ihre Erfahrungen aus den EE- Ausschreibungen zurückgreifen”, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Der auf 7 Cent/kWh festgelegte Höchstpreis bietet, laut BDEW, gute Chancen für Investitionen in die klimaschonende und hocheffiziente KWK.
Für die Zukunft zeichnet sich, dem Verband zufolge, jedoch eine neue Herausforderung ab: Da die innovativen KWK-Systeme mit hohen Anteilen von Wärme aus Erneuerbaren Energien ab dem 1. Juni 2018 höhere Zuschläge von bis zu 12 Cent/kWh bei den Auktionen erhalten können, sollte der Finanzrahmen im KWK-Gesetz von 1,5 auf mindestens 2 Milliarden Euro angehoben werden. Andernfalls bestehe das Risiko, dass es zu Lasten der KWK-Anlagen im Bereich über 2 Megawatt gehe. Um den langen Planungszeiträumen für größere KWK-Anlagen gerecht zu werden, sollte die Gültigkeitsdauer des KWK-Gesetzes zudem bis mindestens 2025 verlängert werden. „Andernfalls droht ab Ende 2022 ein völliger Ausbaustopp bei der klimaschonenden KWK”, befürchtet BDEW- Mann Kapferer.
Zum Hintergrund:
Wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden ab sofort die Zuschlagshöhen für KWK-Anlagen mit einer Leistung von ein bis 50 MW auch im KWK-Gesetz (KWKG) wettbewerblich über Ausschreibungen ermittelt. Mit der Bekanntgabe der ersten KWK-Ausschreibung können künftige Betreiber von neuen oder modernisierten (50 % Investitionstiefe) KWK-Anlagen im Leistungssegment zwischen einem und 50 Megawatt (MW) ihre Gebote bei der Bundesnetzagentur einreichen.
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