Speziell er, der EU-Umweltkommissar Vella, droht Deutschland zu verklagen ...
Speziell er,  EU-Umweltkommissar Vella, droht Deutschland zu verklagen …

Kommt die Mobilität in deutschen Städten jetzt ins Stocken oder gerät das  Nachdenken über eine sinnvolle Mobilität jetzt endlich in die nötige Bewegung? Die EU-Kommission droht aktuell Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen andauernder Überschreitung der Luftverschmutzungsgrenzwerte zu verklagen. Und dann hat das Bundesverwaltungsgericht  Leipzig gestern, 27. Februar, entschieden Städte können Fahrverbote für Dieselfahrzeuge erlassen.

Die EU-Kommission beklagt mit ihrer drohenden Klage: In 28 deutschen Regionen werden die zulässigen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) seit Jahren klar überschritten. Dazu gehören Berlin, München, Hamburg und Köln. Nach Ansicht der Kommission haben die betroffenen Städte und Regionen in den von ihnen vorgelegten Luftqualitätsplänen keine ausreichenden Schritte ergriffen, um die Verschmutzung der Luft zu reduzieren.

Das Bundesverwaltungsgericht gibt den Städten seit gestern  nun Handlungsanweisungen: Es hält  Fahrverbote allerdings nur dann für zulässig, wenn sie sich als einzig geeignete Maßnahme zur Einhaltung der NO-Grenzwerte erweisen.
NRW-Umweltministerin Schulze Föcking kommentierte: „Wir müssen den Ausstoß von Stickoxiden mit geeigneten anderen Maßnahmen so schnell und so weit wie möglich reduzieren.“ Ähnlich kommentierte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks das Urteil.

Nach nationalem Recht können Dieselfahrverbote bisher nicht erfolgen. Dies habe das Bundesverwaltungsgericht jetzt bestätigt, stellte das NRW-Umweltministerium in einer Erklärung zum Urteil fest.  In seinem   Urteil habe das Gericht allerdings darauf hingewiesen, dass diese Sperrwirkung des deutschen Rechts durch das Europarecht überwunden werden muss, wenn keine andere

Die Landesregierung lehnt Diesel-Fahrverbote ab..."; Schulze Föcking   bild Christian Fronczak
Die Landesregierung lehnt generelle Diesel-Fahrverbote ab…”; Schulze Föcking; bild Christian Fronczak

Möglichkeit besteht, die Grenzwerte zu erreichen. Insofern wurden die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart abgeändert. „Diese Entscheidung schafft Rechtssicherheit, bedeutet aber nicht, dass jetzt in Düsseldorf und anderen Städten, in denen die Luftqualitätsgrenzwerte überschritten werden, Fahrverbote angeordnet werden. Dies kann, darin hat uns das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, nur die Ultima Ratio sein“, konstatierte Umweltministerin Christina Schulze Föcking anlässlich des Urteils.

Ob und inwieweit Dieselfahrverbote zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte erforderlich sind, obliegt nun der Prüfung und Entscheidung der zuständigen Bezirksregierung. Dabei ist der Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts zu berücksichtigen, dass insbesondere die Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist. So dürfen Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden. Darüber hinaus, so dass Bundesverwaltungsgericht, bedürfe es hinreichender Ausnahmen, zum Beispiel für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen. Zudem hat das Gericht deutlich gemacht, dass Fahrverbote nur dann zulässig sind, wenn ein Verkehrsverbot für Diesel-Kraftfahrzeuge sich als die einzig geeignete Maßnahme erweist, den Zeitraum einer Nichteinhaltung der NO-Grenzwerte so kurz wie möglich zu halten.