In einem gemeinsamen Schreiben an EU-Kommissar Vella haben das Bundeskanzleramt, das BMUB und BMVI ergänzende Maßnahmen zur Luftreinhaltung vorgeschlagen. Hintergrund ist das laufende

Sie haben den Brief an Vella unterschrieben Kanzleramtschef Peter Altmeier…Anrufe aus dem Kanzleramt … und

EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der Überschreitung der Stickstoffdioxidgrenzwerte und die damit drohende Millionen- Klage vor  Europäischen Gerichtshof. Das Schreiben wurde vom amtierenden Finanzminister und Chef des Kanzleramtes Peter Altmaier, Landwirtschaftsminister Christian Schmidt und Umweltministerin Barbara Hendricks unterzeichnet.

Ein Sprecher von Hendricks übermittelte Umwelt- und Energie-Report nun was in dem Schreiben der drei Bundesminister  an Vella im Einzelnen an Maßnahmen aufgeführt worden ist. Wir geben das Statement nun ungekürzt wieder:

„Die vorgeschlagenen Maßnahmen setzen auf das bestehende „Sofortprogramm Saubere Luft“ auf, sie ergänzen und verstärken diese.

Konkret geht es um diese Maßnahmen:

  • effektivere digitale Verkehrssteuerung des Innenstadtverkehrs bei hoher Luftbelastung
  • Förderung der Flottenerneuerung (Anschaffung von E-Fahrzeugen)
  • technische Nachrüstung von bereits zugelassenen Fahrzeugen: insbesondere von Dieselbussen
  • Prüfung eines kostenlosen ÖPNV-Programms gemeinsam mit Ländern und Kommunen
  • Umweltzonen für schwerere LKW
  • fünf Modellregionen (Bonn, Essen, Herrenberg, Reutlingen und Mannheim), um einzelne Maßnahmen unmittelbar zu testen

Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich diese Vorschläge folgendermaßen erläutern:

Auch sie steht hinter dem neuen Konzept, Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und hat unterschrieben…

Zum kostenlosen ÖPNV

  • Eine Steigerung der Attraktivität des ÖPNVs ist eine ergänzende Maßnahme im Rahmen des bereits bestehenden „Sofortprogramms Saubere Luft“.
  • Im engen Austausch mit den Ländern und Kommunen wird nun die konkrete Ausgangslage in den Kommunen analysiert und auch über die Möglichkeit und Ausgestaltung eines kostenlosen ÖPNV-Programms

 Zum Rechtsrahmen

  • Das Personenbeförderungsgesetz wird weiterentwickelt: Damit sind Städte und Länder in der Lage, für den Betrieb von Taxen oder Bussen im Sinne dieses Gesetzes Emissionsanforderungen
  • Den Ländern wird ebenso die Möglichkeit gegeben für Carsharing-Fahrzeuge strengere Umweltanforderungen für den Betrieb
  • Die neuen Regelungen sollen bis spätestens Ende des Jahres in Kraft treten.

 Zu den technischen Nachrüstungen

  • Es ist klar, dass es technische Nachrüstungen geben wird – soweit wirksam und wirtschaftlich vertretbar.
  • Thema ist hier vor allem die Nachrüstung von Dieselbussen. Die Förderrichtlinie dazu wird noch in diesem Monat veröffentlicht.
  • Weitere Nachrüstungen hängen von den Ergebnissen der Expertengruppe I ab, die sich mit „Emissionsreduzierung in den im Verkehr befindlichen Fahrzeugflotten“ befasst. In diesem Kontext wurden wissenschaftliche Untersuchungen zur Möglichkeit der Hardware-Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen beauftragt. Die Untersuchungen laufen noch. Finale Ergebnisse liegen daher noch nicht vor. Merkmal wissenschaftlicher Untersuchungen ist Ergebnisoffenheit.
…und auch er gab seine Unterschrift: Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt

Zu den Umweltzonen für Schwerlastverkehr

  • Für den Schwerlastverkehr kann es Umweltzonen im Stadtbereich geben.
  • Der Schwerlastverkehr darf diese Umweltzonen dann nur befahren, wenn er mit wirksamen Abgasreinigungsanlagen ausgestattet ist.

Zur Digitalisierung kommunaler Verkehrsleitsysteme

  • Die Städte sollen darin unterstützt werden, dass sie auf besonders belasteten Straßen mit moderner Leittechnik wirkungsvoll je nach Bedarf und Situation von den Verkehrsvorschriften Gebrauch machen können.

Zur Förderung von E-Flotten

  • Zusätzliche Anreize für die Anschaffung von E-Fahrzeugen werden geschaffen.
  • Dafür wird es Vorteile im Hinblick auf die Unternehmensbesteuerung und höhere Subventionen für emissionsarme Taxen sowie gewerbliche und öffentliche Flotten zum Beispiel für Mietwagen geben.

 Zu den Modellregionen:

In Abstimmung mit den Ländern wurde eine repräsentative Auswahl an Städten mit niedrigeren, mittleren oder höheren NO2-Grenzwertüberschreitungen ausgewählt, in denen verschiedene Maßnahmen zur Luftreinhaltung modellhaft getestet werden.

Die jeweiligen Maßnahmen legen die Kommunen selbst fest.”

Hier von Umwelt- und Energie-Report:  Unsere Leseempfehlung dazu, s. unten: