Luftreinhaltung: Das ist das neue Konzept
In einem gemeinsamen Schreiben an EU-Kommissar Vella haben das Bundeskanzleramt, das BMUB und BMVI ergänzende Maßnahmen zur Luftreinhaltung vorgeschlagen. Hintergrund ist das laufende
EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der Überschreitung der Stickstoffdioxidgrenzwerte und die damit drohende Millionen- Klage vor Europäischen Gerichtshof. Das Schreiben wurde vom amtierenden Finanzminister und Chef des Kanzleramtes Peter Altmaier, Landwirtschaftsminister Christian Schmidt und Umweltministerin Barbara Hendricks unterzeichnet.
Ein Sprecher von Hendricks übermittelte Umwelt- und Energie-Report nun was in dem Schreiben der drei Bundesminister an Vella im Einzelnen an Maßnahmen aufgeführt worden ist. Wir geben das Statement nun ungekürzt wieder:
„Die vorgeschlagenen Maßnahmen setzen auf das bestehende „Sofortprogramm Saubere Luft“ auf, sie ergänzen und verstärken diese.
Konkret geht es um diese Maßnahmen:
- effektivere digitale Verkehrssteuerung des Innenstadtverkehrs bei hoher Luftbelastung
- Förderung der Flottenerneuerung (Anschaffung von E-Fahrzeugen)
- technische Nachrüstung von bereits zugelassenen Fahrzeugen: insbesondere von Dieselbussen
- Prüfung eines kostenlosen ÖPNV-Programms gemeinsam mit Ländern und Kommunen
- Umweltzonen für schwerere LKW
- fünf Modellregionen (Bonn, Essen, Herrenberg, Reutlingen und Mannheim), um einzelne Maßnahmen unmittelbar zu testen
Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich diese Vorschläge folgendermaßen erläutern:
Zum kostenlosen ÖPNV
- Eine Steigerung der Attraktivität des ÖPNVs ist eine ergänzende Maßnahme im Rahmen des bereits bestehenden „Sofortprogramms Saubere Luft“.
- Im engen Austausch mit den Ländern und Kommunen wird nun die konkrete Ausgangslage in den Kommunen analysiert und auch über die Möglichkeit und Ausgestaltung eines kostenlosen ÖPNV-Programms
Zum Rechtsrahmen
- Das Personenbeförderungsgesetz wird weiterentwickelt: Damit sind Städte und Länder in der Lage, für den Betrieb von Taxen oder Bussen im Sinne dieses Gesetzes Emissionsanforderungen
- Den Ländern wird ebenso die Möglichkeit gegeben für Carsharing-Fahrzeuge strengere Umweltanforderungen für den Betrieb
- Die neuen Regelungen sollen bis spätestens Ende des Jahres in Kraft treten.
Zu den technischen Nachrüstungen
- Es ist klar, dass es technische Nachrüstungen geben wird – soweit wirksam und wirtschaftlich vertretbar.
- Thema ist hier vor allem die Nachrüstung von Dieselbussen. Die Förderrichtlinie dazu wird noch in diesem Monat veröffentlicht.
- Weitere Nachrüstungen hängen von den Ergebnissen der Expertengruppe I ab, die sich mit „Emissionsreduzierung in den im Verkehr befindlichen Fahrzeugflotten“ befasst. In diesem Kontext wurden wissenschaftliche Untersuchungen zur Möglichkeit der Hardware-Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen beauftragt. Die Untersuchungen laufen noch. Finale Ergebnisse liegen daher noch nicht vor. Merkmal wissenschaftlicher Untersuchungen ist Ergebnisoffenheit.
Zu den Umweltzonen für Schwerlastverkehr
- Für den Schwerlastverkehr kann es Umweltzonen im Stadtbereich geben.
- Der Schwerlastverkehr darf diese Umweltzonen dann nur befahren, wenn er mit wirksamen Abgasreinigungsanlagen ausgestattet ist.
Zur Digitalisierung kommunaler Verkehrsleitsysteme
- Die Städte sollen darin unterstützt werden, dass sie auf besonders belasteten Straßen mit moderner Leittechnik wirkungsvoll je nach Bedarf und Situation von den Verkehrsvorschriften Gebrauch machen können.
Zur Förderung von E-Flotten
- Zusätzliche Anreize für die Anschaffung von E-Fahrzeugen werden geschaffen.
- Dafür wird es Vorteile im Hinblick auf die Unternehmensbesteuerung und höhere Subventionen für emissionsarme Taxen sowie gewerbliche und öffentliche Flotten zum Beispiel für Mietwagen geben.
Zu den Modellregionen:
In Abstimmung mit den Ländern wurde eine repräsentative Auswahl an Städten mit niedrigeren, mittleren oder höheren NO2-Grenzwertüberschreitungen ausgewählt, in denen verschiedene Maßnahmen zur Luftreinhaltung modellhaft getestet werden.
Die jeweiligen Maßnahmen legen die Kommunen selbst fest.”
Hier von Umwelt- und Energie-Report: Unsere Leseempfehlung dazu, s. unten:
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