“Das EEG 2017 hat zu Fehlentwicklungen bei der Akteursvielfalt gesorgt. Bürgerenergie droht durch das Versagen des Ausschreibungssystems im EEG über die Klinge zu springen“, warnt Lorenz Gösta Beutin, Sprecher für Klima und Energie der Linksfraktion im Bundestag.

Beutin weist auch darauf hin: „Die Fehlentwicklung beim Zubau von Windkraft, dass Großprojektierer unter dem Label der Bürgerenergie Vorteile einheimsen, hat man zwar teilweise schon gebremst. Jetzt

Bürgerenergie droht das Versagen ...; Lorenz Gösta Beutin
Bürgerenergie droht das Versagen …; Lorenz Gösta Beutin

muss es darum gehen, auch die echte Bürgerenergie zu retten.“ Deshalb, so der Abgeordnete    schlage DIE LINKE vor, kleinere Bürgerenergieprojekte vor Ort bis 18 Megawatt von Ausschreibungen auszunehmen, wie die EU dies vorsehe. Man komme zudem nicht darum herum, Bürgerenergie im EEG missbrauchsfest zu definieren, „…indem man die Hürden für Großprojektierer anhebt, die für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort aber niedrigschwellig hält”, so Beutin.

Lorenz Gösta Beutin und andere Mitglieder der Links-Fraktion im Bundestag hatten zunächst eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Titel und Themen der Anfrage: „Mögliche Gefährdung der Energiewende in Bürgerhand durch Ausschreibungsregeln für Erneuerbare Energien“. Die Antworten  auf diese Anfrage durch die Bundesregierung am 26. Januar hatten dann Beutin und andere Mitglieder der Fraktion veranlasst am 28. Februar einen Antrag an den Bundestag mit folgenden Forderungen zu stellen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  1. einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der

– Bürgerenergie neu und missbrauchsfest definiert,

Bürgerenergieprojekte bis zu einer Größe von 18 MW von Ausschreibungen

ausnimmt,

– Bürgerenergieprojekte stattdessen mit einer staatlich festgelegten Einspeiseprämie

vergütet,

– eine dauerhaft lokale Verankerung von Bürgerenergieprojekten gewährleistet;

  1. ein Konzept zu erarbeiten, um kommunale und private gemeinwohlorientierte

Teilhabe an Projekten der erneuerbaren Energien bundesweit in relevanter

Höhe zu ermöglichen.

Berlin, den 28. Februar 2018

Unterschrieben von: Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion