Am Ostersonntag hat EU-Umweltkommissar Karmenu Vella verschiedenen Ländern ein Ostergeschenk mit explosivem Charakter übermitteln lassen. So schien es zunächst. Aus einer Sitzung eines EU-Umweltkomitees soll durcgesickert sein , so berichtete es zumindest die “Weltam Sonntag”, dass Vella konkrete Pläne habe, einige Länder wegen der Überschreitung der Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu verklagen. Unter anderen auch Deutschland. Doch so verhält es sich nicht. Die Pressestelle der EU-Kommission in Berlin korrigierte: Danach will Vella beim nächsten Treffen der EU-Kommissare, also erst am 11. April, seinen Kollegen vorschlagen einige Länder, die seit Langem die Luftgrenzwerte der EU überschreiten vor dem EuGH in Luxemburg zu verklagen. Wer dies sein wird ist bisher, im Gegensatz zu bisherigen Meldungen,  nicht durchgesickert.

Ein Ostergeschenk das stinkt ..von .... EU-Kommissar Kamenu Vella, Karik. cop. U+E
Ein Ostergeschenk das stinkt …von …. EU-Kommissar Kamenu Vella, Karik. cop. U+E

Ob daraufhin auch schon in mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Fahrverbote für Diesel-Autos in Innenstädten drohen könnten, wie bei verschiedenen Medien zu hören und zu lesen war, steht sowieso noch dahin. Bemerkenswert aber: Auch die von Moskau gesteuerte Nachrichten-Agentur Sputnik-news hat am Ostersonntag bereits über Vellas Absicht berichtet.

Doch: Zunächst müßte Vella die Länder vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)verklagen und dann auch noch gewinnen. Dennoch, diese Länder, die verklagt werden sollen, würden  zunächst mal, bis ein Urteil gefällt worden ist öffentlich am Pranger stehen. Das könnten sein : Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien. Aber hier ist nichts Konkretes bisher bekannt!!!

Hätte die Klage Vellas wirklich gute Chancen, wie von manchen Experten prophezeit? Denn diese Länder überschreiten schon lange die europäischen Luftgrenzwerte. Doch andererseits ist zu bedenken: Erst Ende Januar hatte Umweltkommissar Vella neun Mitgliedstaaten aufgefordert, umgehend Pläne zur Reduzierung von Schadstoffen in der Luft vorzulegen. Das hatte auch Deutschland getan. Nun will Vella angeblich bereits die eingereichten Unterlagen der Länder begutachtet haben und die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Luftqualität einschätzen können. So jedenfalls ist aus Brüssel zu vernehmen. „Die gründliche Analyse aller Beiträge ist abgeschlossen, so, wie es Mitte März angekündigt wurde“, habe Vella am Rand der Sitzung des Umweltkomitees verlauten lassen.

Zunächst muss das mal  so stehen bleiben. Doch taucht die Frage auf, ob Vella mit einer Einschätzung der Maßnahmen am grünen Tisch und nicht der abgewarteten Auswirkung der Maßnahmen in der Realität die EuGH-Richter überzeugen könnte. Sollte das so sein, könnten die Länder mit empfindlichen Strafen rechnen, ist die Einschätzung vieler Experten. Offensichtlich scheint jedenfalls: Das Ergebnis der Maßnahmenpakete der von Vella abgemahnten Länder entspricht offenbar in einigen Fällen nicht den Erwartungen des Umweltkommissars.

Wir werden in dichter Folge weiter berichten. Doch, lesen Sie dazu auch unser Interview mit dem Anwalt der Deutschen Umwelthilfe, Remo Klinger, der das bahnbrechende Urteil vorm Bundesverwaltungsgericht in leipzig erstritten hatte:

Dieselgate-Todesfälle: Ist die Autoindustrie verantwortlich?- Sie muss das Gegenteil beweisen!!!