Das Europäische Parlament hat am  Dienstag, 17. April, der überarbeiteten Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden endgültig zugestimmt. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, Gebäude „intelligenter“ und energieeffizienter zu machen. Sie sollen  so finanzielle Einsparungen ermöglichen und  zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Renovierungs- und Bausektor beitragen.

Flagge zeigen will die EU und für saubere Luft und sichere Energie sorgen ... ...
Flagge zeigen will die EU und für saubere Luft und sichere Energie sorgen … …

Die  vereinbarten Änderungen ermöglichen es, das enorme Potenzial für Energieeinsparungen im Gebäudesektor – dem energieintensivsten Bereich in Europa – zu erschließen, ist sich die Kommission sicher. Bestehende Gebäude sollen aufgrund der verabschiedeten Maßnahmen schneller mit energieeffizienten Anlagen nachgerüstet und die Energieeffizienz neuer Gebäude durch den Einbau „intelligenter“ Systeme verbessert werden.

erklärte der für die Energieunion zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Maroš Šefčovič, erklärte dazu: „Durch Gebäuderenovierung und die Nachrüstung mit intelligenteren Systemen schlagen wir mehrere Fliegen mit einer Klappe“, erklärte der für die Energieunion zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Maroš Šefčovič anlässlich der Verabschiedung der Maßnahmen.  „Wir senken unsere Energiekosten, verbessern den Gesundheits- und Umweltschutz und verringern die Emissionen in der EU, für die der Gebäudesektor immerhin zu mehr als einem Drittel verantwortlich ist“, so  Šefčovič . Und da die Grenzen zwischen den einzelnen Sektoren aufgrund des technischen Fortschritts mehr und mehr verschwinden, binden wir den Gebäudesektor auch stärker in die Infrastruktur für die Elektromobilität ein. Zudem unterstützen wir die Stabilität des Stromnetzes. Somit haben wir heute einen weiteren Grundstein der Energieunion gelegt, auf dem wir weiter aufbauen können.“

„Diese erste endgültige Einigung auf einen Bestandteil des Pakets ‚Saubere Energie für alle Europäer‘ zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und das Versprechen einlösen, das wir bei unserer Arbeitsaufnahme abgegeben haben“, kommentierte Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimapolitik und Energie.

Die Ziele sind nun gesetzt und verabschiedet, nun müssen sie nur noch umgesetzt werden. Wie unterschiedlich das in den einzelnen Mitgliedsländern vonstatten geht ist ja auch  an Deutschland abzulesen, da sich immer als Vorreiter beim Klimaschutz gerierte. Und nun erleben muss, dass die Kommission, hier EU- Umweltkommissar Karmenu Vella,  Berlin vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wegen andauernder Luftverschmutzung zu verklagen droht.

Hier nun die wichtigsten Neuerungen des EU-Maßnahmenpakets:

  • ein klarer Plan zur Erhöhung des Bestands an emissionsarmen und -freien Gebäuden in der EU bis 2050; die Grundlage dafür bilden nationale Fahrpläne zur Senkung der CO2-Emissionen von Gebäuden;
  • Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie „intelligenter“ Technologien, um einen effizienten Gebäudebetrieb sicherzustellen, etwa durch Einführung von Automatisierungs- und Steuerungssystemen;
  • Förderung des Aufbaus der erforderlichen Infrastruktur für Elektromobilität in allen Gebäuden (wenngleich in geringerem Umfang als im Vorschlag der Kommission vorgesehen);
  • Einführung eines „Intelligenzindikators“, der die Fähigkeit eines Gebäudes misst, neue Technologien und elektronische Systeme zu nutzen, die sich an die Bedürfnisse des Verbrauchers anpassen und den Betrieb sowie die Interaktion mit dem Netz optimieren;
  • Integration und erhebliche Stärkung langfristiger Strategien für die Renovierung von Gebäuden;
  • Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen;
  • Bekämpfung von Energiearmut und Senkung der Energiekosten der Haushalte durch Renovierung älterer Gebäude.

Die nächsten Schritte

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments zur überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden muss der Ministerrat seine Zustimmung in den kommenden Wochen noch formal bestätigen. Kurz danach wird der Text dann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 20 Tage später tritt die Richtlinie dann in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die neuen Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.