Der Bau des in der Eu und in einigen baltischen Ländern umstrittenen Pipeline-Projekts Nord -Stream 2 ist grundsätzlich genehmigt. Doch, Der deutsche Umweltverband Nabu hat mit einem  Eilantrag beim  Oberverwaltungsgericht Greifswald versucht, den Baustart am 15. Mai zu verhindern. Für das Oberverwaltungsgericht Greifswald erklärte eine Gerichtssprecherin, dass dem Unternehmen bis zum Freitag , 18. Mai,  zunächst eine Stellungnahmefrist eingeräumt worden sei.

Nord-Stream 2 Baubeginn doch schon bald ...?
Nord-Stream 2 …Baubeginn doch schon bald ……?

Die Nord Stream 2 AG erklärte zum Klage- Vorgang gegenüber Umwelt- und Energie-Report  am Dienstag, 15. Mai, sie habe am 31. Januar den Planfeststellungsbeschluss (PFB) für den Bau und Betrieb der Nord Stream 2-Pipeline im deutschen Küstenmeer und im Anlandebereich erhalten. In der Stellungnahme heißt es wörtlich: „Dieser ist unverändert wirksam und vollziehbar.

Mitte Mai ist der im PFB aufgrund der Heringslaichzeit festgelegte frühestmögliche Zeitpunkt für den Beginn der wasserseitigen vorbereitenden Arbeiten, die vor der eigentlichen Rohrverlegung durchzuführen sind. Nord Stream 2 hat diese vorbereitenden Offshore-Arbeiten heute begonnen.

Über Termine im Verfahren gegen den PFB des Bergamtes Stralsund, in dem Nord Stream 2 beigeladen ist, entscheidet einzig und allein das OVG.

Nord Stream 2 hat auch, entgegen den Behauptungen der Umweltverbände, in den Antragsunterlagen ausführlich dargestellt, dass der Bau der Pipeline umweltverträglich realisiert werden kann und der Eingriff sehr lokal und ausschließlich temporär ist. Die Ergebnisse eines beispielgebenden (einzigartigen) Umwelt-Monitorings für die erste Nord Stream-Projekts belegt dies in wissenschaftlicher Weise. des Das beklagte Bergamt Stralsund und die deutschen Fachbehörden haben dies im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sorgfältig geprüft und im Planfeststellungsbeschluss bestätigt.“ So weit die Stellungnahme der Nord-Stream 2 AG.  Lesen Sie dazu auch unseren Bericht:  Nord-Stream 2: Baustopp? … Heute Entscheidung über Eilantrag