Die Europäische Chemikalienverordnung REACH, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt eingerichtet wurde, unterliegt derzeit einem umfassenden Prüfungsprozess. Am 5. und 6. Oktober findet dazu in

BMUB-Staatssekretär J. Flassbarth, hier mit der vormaligen Chefin des UN-Klimasekretariats  Figueres
BMUB-Staatssekretär J. Flassbarth, hier mit der vormaligen Chefin des UN-Klimasekretariats Figueres

Berlin der REACH-Kongress 2016 statt. Es soll  dabei zum Einen eine kritische Bestandsaufnahme zum Verbraucherschutz durch REACH stattfinden  und es sollen möglicherweise auch Änderungen vorgenommen werden, kündigte am vergangenen Wochenende das Bundesumweltministerium (BMUB) im Vorfeld des Kongresses an.

BMUB-Staatssekretär Jochen Flasbarth eröffnet den Kongress. Das  Bundesministerium ist für die Durchführung der REACH-Verordnung fachlich zuständig. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien).

25.03.16 Pfeil für TextIm Mittelpunkt der Veranstaltung  steht laut BMUB  die Frage, was REACH für den Verbraucherschutz konkret bewirkt hat.

Weiterhin wird diskutiert, ob das Verbraucherauskunftsrecht gemäß Artikel 33 genutzt wird, wo nachgebessert werden sollte und welche Herausforderungen beim Zulassungsverfahren von Chemikalien bestehen. Zudem werden die Effekte von Stoffbeschränkungen sowie Erkenntnisse aus der Allergieüberwachung beleuchtet.

Um diese und andere  aktuelle Entwicklungen zum Thema Verbraucherschutz und REACH zu diskutieren, laden das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) am 5. und 6. Oktober interessierte Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zum dritten REACH -Kongress nach Berlin ein. Über 230 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben bereits zugesagt.

Risikoprodukt? ... Was ist drin?. Bild
Risikoprodukt? … Was ist drin?. Bild BfR

Die REACH-Verordnung wird, laut BMUB,  alle fünf Jahre überprüft. In der Diskussion stehen unter anderem weitere Verbesserungen bei der Registrierung von Stoffen und ein einfacheres und wirksameres Auskunftsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Das Auskunftsrecht ist Kernstück der REACH-Verordnung.
25.03.16 Pfeil für TextDadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher Auskunft darüber verlangen, ob ein Produkt besonders gefährliche Stoffe enthält. Chemikalien unterliegen dann dem Auskunftsrecht, so das BMUB in seiner Erklärung dazu, wenn sie mit einem Anteil von über 0,1 Prozent in einem Produkt enthalten sind.

Nachfragen sind derzeit zu 169 Substanzen möglich, die aufgrund besorgniserregender Eigenschaften auf der sogenannten REACH-Kandidatenliste aufgeführt sind.

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA veröffentlicht regelmäßig Informationen über die schädlichen Eigenschaften registrierter Stoffe. Im Gespräch sind derzeit Anpassungen von REACH an die Belange von Nanomaterialien.