Der  selbst ernannte Klimaschutzvorreiter Deutschland und vier andere Länder ,Frankreich, Spanien, Italien und das Vereinigte Königreich, haben  es versäumt haben, die wiederholte Überschreitung der Grenzwerte durch

EU-Kommission ..?
EU-Kommission  droht Klage an …

Stickstoffdioxid (NO2) in der Luft zu beenden. Deshalb hat die Europäische Kommission gestern, Mittwoch 15.Februar, ein letztes Mahnschreiben an diese Länder versandt.

In Deutschland wird in 28 Regionen anhaltend gegen die NO2-Grenzwerte verstoßen. Dazu gehören Berlin, München, Hamburg, Köln, Hagen, Münster, Wuppertal sowie die Ballungsräume Mannheim/Heidelberg, Kassel und Rhein-Main. Im nächsten Schritt droht im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Von der NO2-Belastung geht ein ernst zu nehmendes Gesundheitsrisiko aus. Der Großteil dieser Emissionen wird, laut Kommission, durch den Straßenverkehr verursacht.

25.03.16 Pfeil für TextDie Europäische Kommission fordert die genannten Länder  auf, Maßnahmen zu treffen, um die Luftreinhaltung sicherzustellen und die Gesundheit der Menschen zu schützen.

Sie alle blasen noch kräftig Treibhausgase in die Luft
Sie alle blasen noch kräftig Treibhausgase in die Luft

In der EU gibt es, heißt es Mitteilung der Kommission als eine  Begründung ihrer Mahnschreiben,  jährlich 400.000 vorzeitige Todesfälle als Folge der hohen Luftverschmutzung. Millionen Menschen leiden demnach an Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die durch Luftverschmutzung hervorgerufen werden. 2003 waren anhaltend hohe NO2-Konzentrationen für knapp 70.000 vorzeitige Todesfälle in Europa verantwortlich, das ist fast das Dreifache der Zahl der Opfer tödlicher Straßenverkehrsunfälle im selben Jahr.

In den EU-Rechtsvorschriften über die Luftqualität (Richtlinie 2008/50/EG) sind Grenzwerte für Luftschadstoffe, darunter auch Stickstoffdioxid, festgelegt. Werden diese Grenzwerte überschritten, müssen die Mitgliedstaaten Luftqualitätspläne verabschieden und durchführen, die geeignete Maßnahmen vorsehen, um diesen Zustand schnellstmöglich zu beenden.

Als mögliche Maßnahmen zur Senkung von Schadstoffemissionen nennt die Kommission die Verringerung des Verkehrsaufkommens insgesamt, die Verwendung anderer Brennstoffe, den Übergang zu Elektrofahrzeugen und/oder die Anpassung des Fahrverhaltens. In diesem Zusammenhang ist, laut

Neben einem besseren Fahrzeugangebot ...
Neben einem besseren Fahrzeugangebot …

EU-Mitteilung,  die Senkung der Emissionen von Dieselfahrzeugen ein wichtiger Schritt zur Einhaltung der Luftqualitäts-normen der EU. Es ist zwar Sache der EU-Staaten selbst, die geeigneten Abhilfemaßnahmen zu wählen, berichtet die Kommission zum Thema, fordert aber zugleich auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene seien deutlich mehr Anstrengungen erforderlich, um die EU-Vorschriften einzuhalten und die menschliche Gesundheit zu schützen.

In Frankreich sind 19 Luftqualitätsgebiete, darunter Paris, Marseille und Lyon, betroffen, im Vereinigten Königreich 16 (darunter London, Birmingham, Leeds und Glasgow), in Italien 12 (darunter Rom, Mailand und Turin) und in Spanien 3 (Madrid und zwei Gebiete, die Barcelona abdecken).

25.03.16 Pfeil für Text40 Prozent der Stickstoffoxidemissionen (NOx-Emissionen) in der EU stammen aus dem Straßenverkehr. In Bodennähe ist der relative Beitrag des Verkehrs erheblich höher (da Emissionen aus hohen Fabrikschornsteinen verdünnt werden, bevor sie den Boden erreichen). Rund 80 Prozent der gesamten NOx-Emissionen aus dem Verkehr stammen von Dieselfahrzeugen.

Reagieren die betroffenen EU-Staaten nicht binnen zwei Monaten auf das heutige Schreiben, mit einer mit guten Gründen versehenen Stellungnahme, kann die Kommission Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union erheben, heißt es in der Stellungnahme der Kommission.

Unser Kommentar, von U+E, dazu:

25.03.16 Pfeil für TextEs wäre doch gelacht, wenn den hoch bezahlten Mitarbeitern in den verschiedensten betroffenen Ministerien nicht gute Gründe einfallen würden, warum das nicht  alles so schnell und überhaupt geht. Schließlich gibt es dazu ja auch in Zweifel noch die auf Aufträge wartende Gutachterindustrie. Der Hinweis der Kommission es müssten gute Gründe her, um nicht verklägt zu werden, ist doch ein gut gemeinter Wink mit dem Zaunpfahl?!