„Eine wichtige Nachricht ist, dass mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) eine ordnungspolitische Fehlkonstruktion bei den

Strom- wie sehr wir
bne: Wir hätten uns ein ambitionierteres Vorgehen gewünscht …

Netzstabilitäts-anlagen geheilt wird“, kommentierte gestern, Dienstag, 27. Juni, Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes neue Energiewirtschaft (bne ).  Nun sei klar geregelt, so Busch ,dass diese nicht von den Netzbetreibern betrieben, sondern in einem wettbewerblichen Verfahren beschafft werden müssen.

Zu begrüßen sei auch die beschlossene Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte für volatile und zu einem späteren Zeitpunkt für steuerbare Anlagen,  erklärte Busch weiter. „Wir hätten uns hier allerdings ein deutlich ambitionierteres Vorgehen gewünscht. So sollen bei neu installierten, steuerbaren Anlagen die vermiedenen Netzentgelte erst 2023 abgeschafft werden, für Bestandsanlagen wird lediglich ein Einfrieren und kein schrittweises Abschmelzen mehr vorgesehen. Die Chance, für eine Entlastung bei den Netzentgelten zu sorgen, wurde verpasst, bedauerte der bne-Geschäftsführer.

25.03.16 Pfeil für Text Auch nach Beschluss des NEMoG bleibt, aus Sicht des bne,  eine grundsätzliche Reform der Netzentgeltsystematik unabdingbar. Viele der geltenden Regelungen stellten ein Hemmnis für die notwendige Flexibilisierung der Nachfrage dar. Eine neue Bundesregierung müsse daher eine Reform der Netzentgeltsystematik angehen und bestehende Flexibilitätshemmnisse beseitigen, forderte der Verband in einer öffentlichen Erklärung.

 „Wir schlagen vor, einen deutlich höheren Fixbetrag bei den Netzentgelten für alle Verbraucher einzuführen, der sich an der Größe des Anschlusses orientiert. Mit diesem Netzanschlussentgelt wäre dann sämtliches Ein- und Ausspeisen abgegolten,“ so der bne.

 

Sturm- und Drangzeit flaut ab? Bild U&E
Nicht die Verbraucher mit den Netzanschlusskosten  belasten …Bild U&E

Sehr kritisch sieht der Verband auch, dass künftig die Kosten für den Netzanschluss der Offshore- Windparks wieder per Umlage auf den Stromverbrauch gewälzt werden sollen. Für die notwendige Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr „ …müssen wir aber weg vom arbeitspreisorientierten Entgeltsystem. Diese Verschiebung dient daher allenfalls einem kurzfristigen politischen Ziel und kann dauerhaft keinen Bestand haben,“ konstatierte Busch für den bne.