Nicht nur die EEG-Förderung ist reformbedürftig, konstatierte der Bundesverband kommunaler Versorgungsunternehmen (VKU) anlässlich der Bekanntgabe der Verteilnetzentgelte und der EEG-Umlage in der vergangenen  Woche, auch die

Es muss mehr geändert werden als bisher …

Netzentgelte müssten überarbeitet werden, um Netzkosten gerechter zu verteilen, fordert der Verband.  Die neue Bundesregierung muss sich, so der VKU,  daher mit dem gesamten Entgelte- und Umlagesystem beschäftigen. Die intelligente Verteilung von Entgelten und Umlagen kann systemdienliches Verhalten bei allen Beteiligten anreizen: Flexibilität schaffen, die Kopplung der Sektoren vorantreiben und für Systemsicherheit und -stabilität sorgen.

Die Politik muss sich in der kommenden Legislaturperiode mit den spezifischen Privilegien und Vergünstigungen befassen und diese reduzieren, schlussfolgert der VKU angesichts der neuen Ereignisse.  Nur einzelne Geschäftsmodelle oder wenige Marktakteure von Umlagen zu befreien, sei nicht der richtige Weg. Alle müssten sich an der Finanzierung der notwendigen Infrastruktur und der Energiewende beteiligen, so der Verband.

Der Bundesverband für Erneuerbare Energien (bne) beklagt : „Ein aktuelle Analyse zeigt: Die Verteilnetzbetreiber haben zum  15. Oktober  wieder nur vorläufige Netzentgelte veröffentlicht. Für dieses Vorgehen gibt es keine Rechtfertigung, da alle Informationen für die Berechnung der

Wieder nur vorläufige Netzentgelte…; bne Geschäftsführer Robert Busch

Verteilnetzentgelte frühzeitig zur Verfügung standen“, empört sich  bne-Geschäftsführer Robert Busch. Die Belastung des Strompreises bleibe trotz leicht sinkender EEG-Umlage im Vergleich zu fossilen Energieträgern weiter hoch und erschwert die Sektorkopplung.

 Das Problem kehrt jedes Jahr wieder:

Viele Verteilnetzbetreiber ändern ihre am 15. Oktober veröffentlichten Netzentgelte für das Folgejahr vor dem 1. Januar noch einmal. Im vergangenen Jahr wurden rund 20 Prozent aller veröffentlichten Netzentgelte im Nachhinein noch einmal geändert (Quelle: ene‘t GmbH).

Die Lieferanten, die für die Netzbetreiber die Netzentgelte mit den Kunden abrechnen, können dann ihre Kundentarife nicht mehr rechtzeitig anpassen und bleiben auf den Kosten sitzen. Um diese Praxis zu unterbinden, hat die Bundesnetzagentur im September dieses Jahres eigens einen Leitfaden veröffentlicht, der Verteilnetzbetreibern eine klare Handreichung zur endgültigen Veröffentlichung der Netzentgelte für den jeweils  15. Oktober gibt. Wichtig zudem: Die Übertragungsnetzbetreiber haben in diesem Jahr rechtzeitig ihre Entgelte veröffentlicht, die die Verteilnetzbetreiber in ihre Tarife einarbeiten.

Eine erste Auswertung von mehr als 30 aktuell veröffentlichten Preisblättern von Verteilnetzbetreibern durch den Energie und IT-Anbieter LichtBlick SE zeigt nun, dass diese ausnahmslos den Hinweis „vorläufig“ enthalten. (lesen Sie dazu auch unseren Bericht zur Stellungnahme des BDEW vom 18.Oktober: Strom günstiger machen