EU: Neuerungen beim Emissionshandel
Das Europäische Parlament und der Rat haben sich Ende vergangenen Woche, Donnerstag, 10. November, vorläufig auf eine Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems für die Zeit nach 2020 geeinigt. Über die übrigen
Klimaschutz-Ziele der Kommission berichten wir unter dem Titel: EU: Zwei Jahre nach dem Pariser Klimaabkommen, s. unten) Die Reform soll dazu beitragen, einen wesentlichen Teil der im Pariser Abkommen eingegangenen Verpflichtung zu erfüllen.
Ziel dieser Verpflichtung ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. „Wieder einmal übernimmt die EU eine führende Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels, indem sie die Rechtsvorschriften erlässt, die erforderlich sind, um ihre Klimaschutzziele zu erreichen und das Emissionshandelssystem zu stärken”, so EU-Klimakommissar Miguel Arias Cañete. „Dank dieser neuen Rechtsvorschriften wird Europas Emissionshandelssystem fit für die Zukunft”, so EU-Klimakommissar Miguel Arias Cañete. Wirklich? Umweltverbände sehen die Vereinbarung sehr kritisch an. Hubert Weiger vom Umweltverband BUND dazu: „Der Emissionshandel bleibt ein zahnloser Tiger der europäischen Klimapolitik.“
Die Vereinbarung zwischen Parlament und Rat liefert laut Cañete dagegen ein klares Ergebnis nach mehr als zwei Jahren intensiver Verhandlungen, die auf den Kommissionsvorschlag zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems von Juli 2015 zurückgehen.
Das EU-Emissionshandelssystem soll eine Obergrenze für den Kohlendioxid-Ausstoß von mehr als 11.000 Anlagen im Energiesektor und in der energieintensiven Industrie setzen und das durch ein marktbasiertes System für Emissionshandel und -begrenzung.
Aufbauend auf dem Vorschlag der Kommission haben Parlament und Rat im Wesentlichen folgende Änderungen vereinbart:
– Wesentliche Änderungen des Systems, um die Reduzierung der Emissionen zu beschleunigen und die Marktstabilitätsreserve zu stärken, so soll die Verringerung des derzeitigen Überangebots an Zertifikaten auf dem Kohlenstoffmarkt beschleunigt werden; von 2019 an werden jedes Jahr 24 Prozent des Überschusses aus dem Markt genommen und in die 2015 geschaffene Stabilitätsreserve gesteckt. Von 2023 an dürfen nur so viele Zertifikate in cder Reserve bleiben, wie im Vorjahr versteigert worden sind. Die übrigen- schätzungsweise zwischen 1,5 und über zwei Milliarden Zertifikate sollen dann ganz vom Markt genommen werden. Dadurch könnte der Preis von jetzt 5 Euro pro Zertifikat auf über 25 Euro steigen.
– Zusätzliche Schutzvorkehrungen für die europäische Industrie…
– Verschiedene Fördermechanismen, die der Industrie und dem Energiesektor helfen sollen, die Innovations- und Investitionsherausforderungen beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu bewältigen.
Nach der politischen Einigung muss der Text vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich gebilligt werden. Nach der Billigung durch beide Mitgesetzgeber wird die überarbeitete EU-Richtlinie über das Emissionshandelssystem im Amtsblatt der Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
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