Das RWE kann sich zur Zeit über mangelnde Publicity nicht beklagen. Der Energie-Konzern sorgt diese   Woche wieder für Schlagzeilen. Heute, Donnerstag  30. November, entscheidet das Oberlandesgericht Hamm, ob es im Prozess des  peruanischen

RWE … in den Schlagzeilen…

Bergbauern  Saul Luciano Lliuya,  der gegen das RWE klagt,  in die Beweisaufnahme einsteigt.  Lliuya fordert von RWE 17.000 Euro für Schutzmaßnahmen gegen das Überlaufen eines Gletschersees oberhalb seiner Heimatstadt Huarez. Ursache für das Schmelzen sei der Klimawandel, den RWE mit seinen Kohlekraftwerken mitverursacht habe. Der Essener Konzern müsse sich an den Kosten entsprechend seines Anteils am weltweiten Kohlendioxid- Ausstoß beteiligen. Lliuya ist Miteigentümer eines Hauses im Dorf Huaraz etwa 450 Kilometer nördlich von Lima, welches von den Überschwemmungen    bedroht ist.

Die Nachfragen des Gerichts am ersten Verhandlungstag am Montag ließen bereits eine Tendenz in diese Richtung erkennen. Das  Gericht   hatte dann bekannt gegeben, dass es die Klage  des Bauern für schlüssig hält. (Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Nach Klage in Hamm: Kommt weltweite Klagewelle gegen Kohlekonzerne…?)

In Münster  hat am Dienstag,  28.Novermber,  das Oberverwaltungsgericht   entschieden, dass die am Montag begonnenen Rodungsarbeiten im Braunkohle-Tagebau im Hambacher Forst zunächst nicht fortgesetzt werden dürfen. Der Tagebau Hambach liegt zwischen Jülich im Kreis Düren und Elsdorf im Erftkreis mitten im rheinischen Braunkohlerevier.  Unter einem 85 Quadratkilometer großen Abbaufeld lagern nach Angaben des  RWE 2,5 Milliarden Tonnen Braunkohle.  In dem Tagebau wurden bisher jährlich rund 40 Millionen Tonnen Braunkohle gefördert.

Nicht nur Klimaschützer, sondern auch Experten die die Klimaziele von Paris und die selbst gesetzten Deutschlands im Auge haben,  fordern bereits seit Jahren einen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung und verweisen auf  den hohen Kohlendioxidausstoß der Kraftwerke. Kohlegegner halten seit geraumer Zeit einen Waldabschnitt besetzt. Der Beschluss der Münsteraner Richter geht auf einen Antrag der Umweltorganisation BUND zurück.

(Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Nach Klage in Hamm: Kommt weltweite Klagewelle gegen Kohlekonzerne…?)