Das Bergamt Stralsund hat eine Teilgenehmigung für den Bau der Unterwasser-Trasse der Gaspipeline Nord Stream 2 erteilt. Das berichtete der „Norddeutsche Rundfunk“ am Dienstag, 12. Dezember, unter Verweis auf den Pipeline-Betreiber Nord Stream 2 AG.

Aktueller Routenverlauf von Nord-Stream und alternative Anlandungen usw…

Damit soll die erste Hürde für den Baubeginn überwunden worden sein. Und diese „gute Nachricht“ berichtete natürlich, gleich einen Tag später, Mittwoch 12. Dezember, die von Moskau gesteuerte Nachrichten- Agentur  Sputnik-news. Demnach handelt es sich um einen 35 Kilometer langen Abschnitt im deutschen Ostseeraum vor Lubmin.  

Das Energieministerium von Mecklenburg-Vorpommern bestätigte inzwischen gegenüber dem Handelsblatt, dass die Teilgenehmigung bereits am 2. November ergangen sei. Nun müssen die Verlegung des Abschnittes noch die vier weiteren Bundesländer, durch deren Ostseeräume die Pipeline verläuft, sowie das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie billigen.

Die Nord-Stream-2-Debatte hatte  sich nach der jüngsten Erklärung der EU-Kommission wieder zugespitzt, dass das sogenannte „Dritte Energiepaket“ novelliert werden müsste, ausgerechnet um den Bau bzw. Betrieb des neuen Nord-Stream-Strangs zu kontrollieren. Laut der aktuellen Fassung des „Dritten Energiepakets“ hat Brüssel keine Möglichkeit, Einfluss auf den Pipelinebau in der Ostsee zu nehmen, weil seine Vollmachten nur auf dem Festland gelten, während im Neutralgewässer das UN-Seerechtsübereinkommen gilt und im Territorialgewässer die jeweiligen Länder (gegebenenfalls vor allem Russland und Deutschland) dafür zuständig sind.