Belgischer Pannenmeiler Tihange

Welche Hilfsmaßnahmen hat die EU-Kommission vorbereitet, wenn es in einem der 28 EU-Mitgliedsländer zu einem atomaren Gau kommt? Bei Waldbränden, Stürmen, Fluten und Erdbeben – will die Kommission „angesichts der immer komplexeren und häufigeren Naturkatastrophen“, dass alle betroffenen EU-Staaten in Zukunft schnell und unkompliziert Hilfe erhalten. Das hat die Kommission  am Donnerstag, 23. November,  verkündet. (Wir haben berichtet) Aber was passiert bei einem atomarem Gau?

Die Auswirkungen sind weit über Ländergrenzen zu spüren. Beispiel dafür ist der Gau in Tschernobyl von 1986  für dessen Folgen zum Beispiel noch heute Gelder an bayerische  Jäger gezahlt werden müssen, da manches Wild, nach über dreißig Jahren,  noch immer von Strahlungen verseucht ist.  Vor ein paar Jahren waren es noch 130 Tsd Euro. Mehrere Mitgliedsstaaten, Kommunen aus Deutschland, den Niederlanden und Belgien sowie Anti-Atom-Organisationen rennen zum Beispiel  seit langem Sturm gegen die Pannenmeiler Tihange und Doel in Belgien, die nahe der deutschen Grenze stehen. Es werden für den Fall, dass etwas passiert auf deutscher Seite bereits Jod-Tabletten mehr als Sedierungshilfe, denn als echte medizinische Hilfe für alle Betroffenen verteilt.  Aber auch der französische  Atommeiler Fessenheim löst wegen verschiedenster Störfälle immer wieder  Ängste aus.

Die schädlichen, zum großen Teil auch tödlichen  Strahlen ziehen über Ländergrenzen

Von 1980 bis 2002 erschien in unserem Verlag dieses Magazin alle, 14 Tage: Bereits am 06. Juni 1983 beschäftigte sich die Titelgeschichte mit den weltweiten Auswirkungen eines atomaren Gaus …

hinweg. Anstatt sich um die möglichen massivsten Katastrophen vorzubereiten, die auch für direkt nachfolgende Umweltkatastrophen in den von der Strahlenwanderung betroffenen Mitgliedsländern sorgt, zu kümmern, versucht  die EU- Kommission Trostpflaster zu schaffen für den Fall dass zum Beispiel Starkregen für Überschwemmungen sorgt. Wir haben bei der Kommission angefragt was denn für den Fall eines atomaren Gaus  bisher an Hilfsmaßnahmen entwickelt wurde.

Die Kommission ließ uns mitteilen der EURATOM Vertrag regele den Katastrophenschutz im Falle eines Nuklearunfalls, das bedeute , dass der Schutz  vor allem in die Kompetenz der Mitgliedstaaten falle. „Die Kommission hat dabei nur die Aufgabe sicherzustellen, dass die Sicherheitsstandards eingehalten werden und die Koordinierung auf EU-Ebene über ECURIE  erfolgt“, heißt es in der Mitteilung einer Sprecherin der Kommission.

Der EU ist zumindest schon mal die Erkenntnis gekommen, dass es „… im Falle einer Nuklearkatastrophe wichtig ist, schnell und präzise Informationen auszutauschen, um die Sicherheit der Bevölkerung nicht zu gefährden.“ Der Sprecherin zufolge ist  Im EURATOM-Vertrag festgeschrieben, wie die EU-Kommission im radiologischen Notfall den schnellen Informationsaustausch garantiert. Mit Hilfe des Systems ‘für den Informationsaustausch in radiologischen Notsituationen’ (ECURIE)   muss jedes EU-Mitgliedsland, die Schweiz und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien der Kommission umgehend den Notfall und die Gegenmaßnahmen, die das betroffene Land für die Sicherheit seiner Bevölkerung ergreifen wird, offiziell mitteilen. Die Kommission stellt diese Informationen dann allen anderen Mitgliedländern zur Verfügung.“

… nicht nur bei Naturkatastrophen von Menschenhand verursacht, welche Hilsstrategien hat die EU beim atomaren Gau in einem Mitgliedsland…?

Außer der Verteilung von Informationen gibt es also keine weitere gemeinsame Hilfe? Dies wird bestätigt mit dem nächsten Hinweis der Kommissionssprecherin: „Ein weiteres Informationsinstrument ist die ‚‚ European Radiological Data Exchange  Platform’die Europäische Plattform zum Austausch Radiologischer Daten‘. Hier werden die Daten von 33 europäischen Ländern gemessen und allen anderen teilnehmenden Ländern zur Verfügung gestellt. Auf die Plattform haben Zugriff: alle EU-Mitgliedsländer, Island, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Norwegen, Russland, Schweiz und Türkei. Bei einem Notfall liefert die Plattform alle zwei Stunden Daten über Messungen im jeweiligen Gebiet.

 

Dann heiß es weiter in der Antwort der Sprecherin: „In der Richtlinie Richtlinie 2013/59/EURATOM DES RATES vom 05.Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom  sind die Standards für die Notfallschutzbestimmungen festgelegt. Als Konsequenz aus der Nuklearkatastrophe von Fukushima sind die Anforderungen verschärft worden.“

Also außer der Festlegung für das Verhalten der einzelnen Staaten im Falle eines Gaues im jeweiligen Land selbst gibt es bisher keine übergreifenden gemeinsamen Strategien der Hilfe.