Tschechien plant die Errichtung von bis zu zwei neuen Kernkraftwerksblöcken am Standort Dukovany. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens führt Tschechien nach

 Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung …

internationalem Recht eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeits-prüfung durch. Derzeit sind am Standort vier Kraftwerksblöcke in Betrieb. Der erste Block wurde im Mai 1985, die Blöcke 2 und 3 im Jahre 1986 und der Block 4 im Jahre 1987 in Betrieb genommen. Die Beendigung des Betriebes dieser Blöcke ist für den Zeitraum 2035 bis 2045 vorgesehen.

Für die Durchführung des Verfahrens zur Beteiligung der deutschen Öffentlichkeit sind die Landesbehörden der deutschen Bundesländer federführend zuständig. Für Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) wird als atomrechtliche Aufsichtsbehörde Bayerns die Federführung übernehmen.

Die deutsche Öffentlichkeit kann bis zum 21. Dezember 2017 Stellungnahmen an die zuständige tschechische Behörde (Umweltministerium Republik Tschechien) abgeben. Die Stellungnahmen können in deutscher Sprache übersandt werden. Bitte Schriftliche Stellungnahme per Briefpost unmittelbar an: Ministerstvo Životního Prostředí,  EIA Department, Vršovická 65, 100 10 Praha 10,
Tschechische Republik.  oder per E-Mail an die Adresse dukovany@mzp.cz zu