Nachdem die EU-Kommission schon gegen die neun Mitgliedstaaten, die Tschechische Republik, auch gegen den „Klimaschutz-Vorreiter“ Deutschland, sowie Spanien, Frankreich, Italien, Ungarn, Rumänien, die Slowakei und das Vereinigte Königreich, Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, weil sie die vereinbarten EU-Grenzwerte für die Luftverschmutzung nicht einhalten, macht sie jetzt Druck und zitiert die

400 000 Tote jährlich durch Luftverschmutzung, darauf hatte er immer wieder hingewiesen …; Karmenu Vella

zuständigen Minister für den 30. Januar nach Brüssel. Das gab die EU-Kommission heute  am vergangenen Freitag, 19. Januar,  bekannt. Diese erneute öffentliche Bloßstellung ist besonders für den selbst ernannten Klimavorreiter Deutschland an Peinlichkeit kaum noch zu übertreffen.  Die Kommission fordere nun, und das ist konsequent,   schnelle Lösungen, um das gravierende Problem der Luftverschmutzung in der Europäischen Union endlich in den Griff zu bekommen, heißt es in einer Erklärung der Kommission dazu. 

Gegen die neun Mitgliedstaaten, hat die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil sie die vereinbarten EU-Grenzwerte für die Luftverschmutzung nicht einhalten. Ihnen droht nun die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Bei dem Treffen soll den Mitgliedstaaten Gelegenheit gegeben werden, nachzuweisen, dass zusätzliche angemessene Schritte unternommen werden, um die gegenwärtige Situation unverzüglich zu beheben und das europäische Recht einzuhalten. Das wird für Deutschland angesichts einer geschäftsführenden Regierung nicht so leicht fallen. Vor allem, weil auch nicht sicher ist wie es in Deutschland weiter bestellt ist.

Umweltkommissar Karmenu Vella erläuterte jetzt noch einmal die Hintergründe für seine „Einladung“, die vielmehr als eine Art Zitierung zu bezeichnen wäre: „Dieses Treffen zur Luftqualität wurde aus drei Gründen einberufen: Um die Bürger zu schützen. Um klarzustellen, dass es rechtliche Konsequenzen gibt, wenn sie die Luftqualität nicht verbessern. Und um die Mitgliedstaaten daran zu erinnern, dass dieser Schritt am Ende eines langen, manche würden sagen, zu langen Zeitraums von Hilfsangeboten, Ratschlägen und Warnungen steht.

Unsere erste Verantwortung als Kommission liegt bei den Millionen Europäern – jung und alt, krank und gesund -, die unter schlechter Luftqualität leiden. Eltern eines an Bronchitis erkrankten Kindes oder einer Tochter eines Lungenkranken wollen so schnell wie möglich eine Verbesserung der Luftqualität sehen. Für sie sind Aktionspläne mit einem Zeitrahmen von 10-12 Jahren oder ineffektive Pläne nutzlos.”

Die Europäische Kommission hat am selben Tag, Freitag, 19. Januar,  außerdem in einem Aktionsplan  konkrete Maßnahmen verabschiedet, um die Behörden in den Mitgliedstaaten bei der Förderung, Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung der EU-Umweltvorschriften zu unterstützen.

Die Kommission lieferte auch den weiteren Hintergrund für ihr Handeln:

Die EU-Rechtsvorschriften über die Luftqualität und saubere Luft für Europa (Richtlinie 2008/50/EG) legen Luftqualitätsgrenzwerte fest, die in der gesamten EU nicht überschritten werden dürfen, und verpflichten die Mitgliedstaaten, die Exposition der Bürger gegenüber schädlichen Luftschadstoffen zu begrenzen.

Trotz dieser Verpflichtung ist die schlechte Luftqualität vielerorts seit Jahren ein Problem. In 23 von 28 Mitgliedstaaten werden die Luftqualitätsnormen immer noch überschritten – insgesamt in mehr als 130 Städten in ganz Europa.