Das RWE hat inzwischen  den Beweisbeschluss des OLG Hamm vom 30.November 2017 in der Klage des peruanischen Bauern Saul Luciano Lliuya gegen den Energiekonzern geprüft und geht dagegen gerichtlich vor, hat uns, Umwelt- und Energie-Report ( U + E )

RWE geht nicht voran …, sondern …

der Konzern gestern, Mittwoch, 24. Januar schriftlich wissen lassen.  Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm  hatte im November beschlossen in die Beweisaufnahme einzutreten und zu prüfen, ob die von RWE produzierten CO2-Emissionen zum Teil ursächlich sind für das Abtauen eines Gletschers  in Peru. Das Schmelzwasser bedroht ein Haus am Fuße des Gletschers  in dem der Bergbauer auch wohnt. Ein Gutachter sollte laut Gericht  jetzt klären, ob die von RWE produzierten CO2-Emissionen zum Teil ursächlich sind für das Abtauen des Gletschers.

Das RWE ficht diesen Beschluss nun an und stellte in einer Erklärung U +E gegenüber gestern schriftlich fest:  “Auf der Grundlage bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts bestehen nach wie vor erhebliche rechtliche Zweifel an Zulässigkeit, Schlüssigkeit und Begründetheit der Klage des durch Germanwatch und andere Interessengruppen unterstützten peruanischen Klägers. Das haben wir dem Gericht noch einmal näher dargelegt – ein legitimes Vorgehen in einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren. Nach unserer Auffassung von RWE ist die Klage unzulässig und unbegründet, weil nach dem deutschen Zivilrecht ein einzelner Emittent nicht für allgemein verursachte und global wirkende Vorgänge wie den Klimawandel haftbar gemacht werden kann.” Das Gericht muss nun bis Anfang März Stellung dazu nehmen. Das  erklärte uns gegenüber die Hamburger Anwältin  des Bergbauern, Roda Verheyen, der in der Sache auch von Germanwatch unterstützt wird.

  Weiter sollte laut Gerichtsbeschluss vom November nun ein Gutachter  klären, ob die von RWE produzierten CO2-Emissionen zum Teil ursächlich sind für das Abtauen eines Gletschers

Er schreibt bereits jetzt Geschichte: der peruanische Bauer Saul Luciano Lliuya; bild germanwatch

in Peru. Damit soll erstmals ein Zivilprozess feststellen, ob ein großer CO₂-Emittent aus Deutschland für Folgen der Erderwärmung haften muss. Doch, wie nicht anders zu erwarten gestaltet sich die Suche nach einem von beiden Kontrahenten akzeptierten Gutachter äußerst problematisch. Geht es doch um historische Prozesse.

Die Anwältin der zugezogenen Hamburger Kanzlei,  Roda Verheyen, erklärte gegenüber Umwelt- und Energie-Report zunächst zur Erwiderung des RWE-Konzerns gegenüber dem Gerichtsbeschluss vom November:

„Die Gegeseite hat eine Gegenvorstellung eingebracht, eine Art Rüge des Beweisbeschlusses.( s. wie oben beschrieben )  Die neue Frist für die Erwiderung des Gerichts ist Anfang März.Das Gericht wird Stellung nehmen”.  Verheyen teilte uns dann weiter mit, das Gericht habe vorgeschlagen einen Gutachter zu bestellen der die fachliche Seite der Klage des peruanischen Bauern prüfen soll. :

“Wir sollen gemeinsam einen (Gutachter, d. Red.)  benennen. Das Gericht beauftragt ihn dann als Gerichtsgutachter. Die Zeitabläufe sind unklar – das wird sicher bis zum Ende des Jahres dauern, wenn wir uns denn überhaupt auf einen Gutachter einigen können. …Die Gegenseite weigert sich seit November mit uns darüber zu sprechen, es gibt also keinen Fortschritt.”

Verheyen in einer ersten Stellungnahme gegenüber U+E dazu: “Ich gehe davon aus, dass dies nun ab März noch mal versucht werden muss.“

Es entsteht der Eindruck, dass der RWE-Konzern das ganze Verfahren in die Länge ziehen will. Ohnehin wird von Germanwatch damit gerechnet, dass alleine die Gutachterbestellung und die Erstellung eines Gutachtens ein bis zwei Jahre dauern könnten. geht es doch in diesem Verfahren um fast historische Entscheidungen.   

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte nach der  am 13. November 2017 erfolgten  mündlichen Anhörung über die Berufung des Peruanischen Hauseigentümers Saúl Luciano Lluiya in der Klage gegen die RWE AG geäußerte Rechtsauffassung bestätigt wonach RWE der größte CO2 Emittent Europas ist und auch nach dem sogenannten Carbon Major ́s Report für 0,47 % der globalen CO2 Emissionen  verantwortlich zeichnet. – Das Berufungsgericht Hamm hatte Ende November im Wesentlichen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen verworfen und ist der  rechtlichen Argumentation des Klägers in allen Punkten gefolgt. Das Gericht widersprach also der Rechtsauffassung von RWE, dass das geltende Recht den Klimawandel nicht erfasse, da dieser zu „komplex“ sei und alle Menschen Treibhausgase emittieren.

Dies bedeutet, und das ist zukunftsweisend, dass grundsätzlich eine Haftung großer Emittenten für Schäden oder Risiken in anderen Ländern besteht, falls die Wissenschaft die Mitursächlichkeit beweisen kann. Dies muss nun für die konkrete Region durch Wissenschaftler zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen werden. Hier wird das zu vergebende Gutachten angesprochen. Über die oder den Gutachter gibt es zur Zeit, wie oben beschrieben, Auseinandersetzungen zwischen den beiden Kontrahenten. Das Gericht akzeptiert allerdings im Beweisverfahren  auch grundsätzlich Klimamodelle als Mittel zur Beweisführung.