Die richtige Antwort auf den Polen-Affront gegen die deutschen und europäischen  Energieversorgungsinteressen erfolgte nicht durch die Bundesregierung direkt sondern: Die Nord Stream 2 AG hat gestern  die Genehmigung für den Bau und Betrieb des

Antwort auf polnischen Affront: Nord-Stream 2 in deutschen Küstengewässern genehmigt…; Bild Umwelt- und Energie-Report

Pipelinesystems im deutschen Küstenmeer sowie im Anlandebereich in Lubmin bei Greifswald erhalten. Das teilte die Nord-Stream 2 AG mit. Das Bergamt Stralsund hat demnach den Planfeststellungsbeschluss für diesen insgesamt rund 55 Kilometer langen Trassenabschnitt gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erteilt.

Nord Stream 2 wird die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und/oder Hoheitsgewässer von fünf Ländern durchqueren: Russland, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland. Gemäß der jeweiligen nationalen Gesetzgebung hat die Nord Stream 2 AG nach eigenen Angaben Genehmigungsanträge und Unterlagen der Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) bei den zuständigen Behörden dieser Länder eingereicht.

Die AG verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass Konsultationen und die Beteiligung der Öffentlichkeit fundamentale Prinzipien dieses komplexen Genehmigungsprozesses seien.

Deshalb steht Nord Stream 2 im Dialog mit vielen Behörden und Gemeinden rund um die Ostsee. Im Rahmen des Internationalen Konsultationsprozesses der Espoo-Konvention hat Nord Stream 2 auch Estland, Lettland, Litauen und Polen einbezogen. Genehmigungen für Bau und Betrieb von Nord Stream 2 werden von den zuständigen Behörden der fünf genannten Ländern erteilt, die in ihrer nationalen Gesetzgebung internationales Recht und EU-Richtlinien abbilden. Dies ist das bewährte Verfahren für alle internationalen Infrastrukturprojekte und Nord Stream 2 bildet da, so der Hinweis auf die eigene Handhabung, keine Ausnahme. Lesen Siedazu auch unseren Bericht: Nord-Stream 2: Harter Polen-Affront gegen Deutschland