Der Bundesrat setzt sich für eine schnelle Neuregelung der EEG-Umlage für KWK-Anlagen ein, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen worden sind. In einer am vergangenen Freitag, 2. März, beschlossenen Entschließung spricht er sich nachdrücklich dafür aus, dass sie weiterhin anteilig von der EEG-Umlage befreit werden und Beihilfen erhalten. Im Sinne des Vertrauensschutzes müsse die entsprechende Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2018 greifen.

Bundesregierung soll Brüssel zum umdenken bewesen ...bild frank bräuer
Bundesregierung soll Brüssel zum umdenken bewesen …; bild frank bräuer

Die Europäische Kommission hatte die Ende 2017 auslaufende Befreiung von der EEG-Umlage für Bestandsanlagen bei der Eigenversorgung im Dezember vergangenen Jahres durch eine neue beihilferechtliche Genehmigung verlängert. Davon ausgenommen sind jedoch Anlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden. Für diese bislang ebenfalls privilegierten Anlagen ist deshalb seit dem 1. Januar 2018 die volle EEG-Umlage zu zahlen.

Für die Betreiber habe dies erhebliche finanzielle Folgen, erklären die Länder. Die Bundesregierung solle ihre Gespräche mit der Kommission deshalb zügig fortsetzen, um Brüssel zum Umdenken zu bewegen und so den Betroffenen die erforderliche Rechtssicherheit und wirtschaftliche Grundlage zu gewährleisten.

Darüber hinaus hält der Bundesrat eine zügige Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen und insbesondere des KWK-Gesetzes für erforderlich. Dies sei Voraussetzung, um die vorhandenen Energieeffizienzpotenziale durch KWK kostengünstig nutzen und den Industriestandort Deutschland sichern zu können.

Die Entschließung wird nun der amtierenden Bundesregierung zugeleitet. Für die Befassung gibt es allerdings keine festen Fristen, stellt der Bundesrat fest.