Dem Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)  liegen Informationen vor, wonach die „Freimessung“ von radioaktivem Material aus dem Abbau von Atomkraftwerken in Baden-Württemberg mit Messgeräten vorgenommen wird, die nicht geeicht sind. Merkwürdig ist:  Eine Eichung wird, laut BBU-Angaben,  gar nicht vorgeschrieben. Der BBU will nun weiter feststellen, ob die Überprüfung des Abbaumaterials von Atomanlagen in anderen Bundesländern mit eben solchen ungeeichten  Messgeräten vorgenommen wird.

Atomruine Tschernobyl, nichts gelernt aus dem Desaster?  Quelle BMBU
Atomruine Tschernobyl, nichts gelernt aus dem Desaster? Quelle BMBU

Mit der sogenannten Freimessung soll festgestellt werden, ob der Müll nur relativ gering radioaktiv belastet ist und nicht mehr unter das Atomrecht, sondern unter das Abfallrecht fällt. Er könnte dann auf eine Deponie oder in eine Verbrennungsanlage gebracht werden oder er wäre sogar als Recycling-Material frei verwertbar. Damit würden, so die Sorge des BBU,die immer noch darin enthaltenen radioaktiven Stoffe beliebig und unkontrollierbar in die Umwelt verteilt.

Der BBU weist ausdrücklich daraufhin, dass jeder Strom- oder Wasserzähler geeicht sein muss. „Dass es diese Vorschrift für die Messung von ionisierender Strahlung nicht gibt, ist unverständlich. Schließlich geht es dabei um gesundheitsschädliche Stoffe“ meint BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz.

Insgesamt sind mehrere Millionen Tonnen aus dem schon laufenden und noch weiterem  Abbau der Atomkraftwerke in Deutschland zu erwarten. Angesichts dieser Massen ist es unabdingbar, eine möglichst genaue Messung der Radioaktivität durchführen zu können. Um das Vorgehen bei der „Freimessung“ zu versachlichen, hält der BBU eine Prüfung der Eichpflicht für Geräte zur Messung der Radioaktivitätskonzentrationen für erforderlich.

Eine weitere Forderung des BBU ist, dass die gesamte „freigemessene“ Abbaumasse am Standort der abgebauten Atomanlagen verbleibt. Es darf keine Verteilung auf Deponien, in Verbrennungsanlagen und zur freien Verwertung erfolgen, bis klar ist, wie viel Radioaktivität am Ende insgesamt darin enthalten und dies für die Bevölkerung nachvollziehbar dokumentiert ist. Die Strahlenbelastung von Mensch und Umwelt darf nicht immer weiter erhöht werden.