Die EU Kommission hat nun die Befugnis erhalten, dafür zu sorgen, dass Auto-Hersteller mit betrügerischen Machenschaften nicht mehr durchkommen.“ Das Europäische Parlament hat vergangenen  Donnerstag, 20. April,  grünes Licht für den Kommissionsvorschlag für eine grundlegende Überarbeitung der Rahmenvorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen gegeben.

Nun haben wir mehr Befugnisse ...;  Elzbieta Bienkowska,
Nun haben wir mehr Befugnisse …; Elzbieta Bienkowska,

EU-Industriekommissarin Elżbieta Bieńkowska  begrüßte das Ergebnis der Abstimmung und stellte in dem Zusammenhang fest:   „Ein Vorwurf, den wir im Rahmen des Dieselgate-Skandals zu hören bekamen, war, dass die EU nicht tätig geworden sei. Tatsächlich war aber unser Handlungsspielraum sehr begrenzt. Wir haben uns nun auf eine grundlegende Reform geeinigt. Bieńkowska ist sich sicher:„Die neuen Vorschriften werden uns sauberere Fahrzeuge bescheren, die uns einen Schritt näher an emissionsfreies Fahren bringen, und sicherere Autos, so dass wir an die Einführung autonomen Fahrens denken können.“

Die Abstimmung im Europäischen Parlament am vergangenen Donnerstag folgte auf die politische Einigung mit dem Rat im Dezember. Sobald der Rat die neuen Regeln formal angenommen hat, wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Verordnung wird dann  ab dem 1. September 2020 verbindlich für alle neuen Fahrzeuge.

Die neuen Vorschriften regeln das Verfahren für die Bescheinigung, dass ein Fahrzeug alle Anforderungen erfüllt, um auf den Markt gebracht zu werden, und die strenge Überprüfung der laufenden Einhaltung der EU-Vorschriften durch den Hersteller.

Die wichtigsten Bausteine der neuen Regelung sind:

Bessere Qualität und stärkere Unabhängigkeit bei der Typgenehmigung und den Prüfungen, bevor ein Fahrzeug in Verkehr gebracht wird:

Die technischen Dienste müssen regelmäßig und unabhängig auf der Grundlage strenger Leistungskriterien überprüft werden, damit sie von einem Mitgliedstaat für die Prüfung und Kontrolle der Übereinstimmung neuer Fahrzeugmodelle benannt werden bzw. ihre Benennung behalten können. Die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten können eine Benennung bei Unregelmäßigkeiten anfechten.

Die nationalen Typgenehmigungsbehörden werden von der Kommission überprüft, um dafür zu sorgen, dass die einschlägigen Bestimmungen in der gesamten EU umgesetzt und konsequent durchgesetzt werden.

Der Vorschlag der Kommission, das Vergütungssystem zu ändern, um eine direkte Bezahlung der technischen Dienste durch die Hersteller zu vermeiden, wurde nicht aufrechterhalten.

  1. Mehr Kontrollen von Fahrzeugen, die bereits auf dem EU-Markt sind:

Während es bei den bisherigen Bestimmungen hauptsächlich um die Prüfung von der Fertigungsstraße entnommenen Prototypen vor der Genehmigung geht, müssen die Mitgliedstaaten künftig regelmäßig Fahrzeuge stichprobenartig prüfen, die bereits auf dem Markt der betreffenden Länder sind. Die Ergebnisse der Prüfungen werden öffentlich zugänglich sein.

Alle Mitgliedstaaten werden nun in der Lage sein, in ihrem Hoheitsgebiet sofort Schutzmaßnahmen gegen nichtkonforme Fahrzeuge zu ergreifen, und müssen nicht wie zurzeit noch abwarten, bis die Behörde, die die Typgenehmigung erteilt hat, tätig wird.

  1. Europäische Aufsicht:

In Zukunft wird die Kommission Kontrollen unabhängig von den Mitgliedstaaten

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Flagge zeigen will die EU künftig für bessere Autos mit saubereren Abgasen für bessere Luft … …

durchführen und hat die Möglichkeit, EU-weite Rückrufe zu starten. Sie wird befugt sein, die Benennung technischer Dienste anzufechten und Verwaltungsstrafen von bis zu 30 000 EUR je vorschriftswidriges Fahrzeug gegen Hersteller oder technische Dienste zu verhängen.

Die Kommission wird den Vorsitz in einem neuen Forum für die Durchsetzung von Rechtsvorschriften führen, um eine einheitlichere Auslegung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften, vollständige Transparenz bei Regelverstößen sowie eine bessere und koordiniertere Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen.

Das geltende Verbot von Abschalteinrichtungen, zu dessen ständiger Überwachung und Durchsetzung die nationalen Behörden verpflichtet sind, wird in der neuen Verordnung aufrechterhalten, sie geht jedoch noch einen Schritt darüber hinaus. In Zukunft müssen die Fahrzeughersteller Zugang zu den Softwareprotokollen der jeweiligen Fahrzeuge gewähren. Diese Maßnahme geht Hand in Hand mit dem Gesetzgebungspaket zu Emissionen im praktischen Fahrbetrieb: So wird es sehr schwer, Emissionsvorschriften zu umgehen. Vorgesehen ist auch die Verpflichtung der Hersteller, ihre Emissionsminderungsstrategie offenzulegen, wie dies in den USA geschieht.

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