Der Anwalt der Deutschen Umwelthilfe, Professor Remo Klinger, wirft in einer Stellungnahme gegenüber Umwelt- und Energie-Report von Donnerstag, 12. April, dem Land NRW vor, in den Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe auf Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für Essen und Gelsenkirchen sich noch nicht eindeutig rechtsverbindlich erklärt zu haben.

Wir brauchen den Umkehrbeweisbeschluss...: Die
Wir brauchen rechtsverbindliche Erklärungen…: …Prof. Remo Klinger

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte im Rahmen einer Prozessverfügung eine einvernehmliche Beendigung der Klageverfahren in den Raum gestellt. Dazu solle sich das beklagte Land verpflichten, die rechtlichen Vorgaben des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (Leipzig) vom 27. Februar 2018 einzuhalten und dieses – sofern erforderlich – umzusetzen.

Daraufhin hatte das NRW-Unmweltministerium am Freitag, 06. April, verlauten lassen, das Land habe am selben Tag  Stellung genommen und darauf verwiesen, die Landesregierung habe bereits öffentlich erklärt, dass die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 im Rahmen der Fortschreibung von Luftreinhalteplänen vollumfänglich Berücksichtigung finden werden. Auch die zuständige Bezirksregierung habe zu keinem Zeitpunkt etwas geäußert oder veranlasst, das irgendeinen Zweifel daran begründen könnte. Allerdings müssten erst einmal die vollständigen Urteilsgründe der Entscheidungen vorliegen.

In einem Rechtsstaat ist es eine Selbstverständlichkeit, so heißt es in der Erklärung des Ministeriums, dass die Verwaltung gerichtliche Entscheidungen beachtet und im Rahmen ihres Verwaltungshandelns – soweit erforderlich – umsetzt. Aus Sicht der Landesregierung besteht insofern kein Anlass zu einer dies nochmals bestätigenden verfahrensbezogenen Prozesserklärung in den anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

Vielmehr ist es Sache der Deutschen Umwelthilfe, aus der wohlbekannten Situation die

In einem Rechtsstaat ist es eine Selbstverständlichkeit ..."; Schulze Föcking bild Christian Fronczak
“Sie sollte mal die Staatskanzlei fragen, was die denn wirklich will….”; Umweltministerin Schulze Föcking;  bild Christian Fronczak

naheliegenden prozessrechtlichen Folgerungen zu ziehen und die Klageverfahren von ihrer Seite aus schlicht zu beenden.

Der Anwalt der Deutschen Umwelthilfe, Klinger, erklärte dazu gegenüber Umwelt- und Energie-Report:

„Die Deutsche Umwelthilfe wäre schlecht beraten, Prozesserklärungen nur auf Basis von Pressemitteilungen des Klagegegners abzugeben. Innerhalb der gerichtlichen Auseinandersetzung sind bisher keine rechtsverbindlichen Erklärungen durch das Land abgegeben worden. Insofern freuen wir uns, zu hören, dass Nordrhein-Westfalen gewillt ist, das Urteil umzusetzen. Diese Einsicht deckt sich jedoch nicht mit den Erklärungen des Ministerpräsidenten. Denn dieser hat gleich mehrfach mitgeteilt, Fahrverbote weiterhin auszuschließen. Eine Begründung dafür, mit welchen anderen Maßnahmen er die Grenzwerte in Gelsenkirchen und Essen ebenso schnell einhalten kann wie mit den als rechtmäßig ausgeurteilten Fahrverboten, blieb er gleichwohl schuldig. Insofern sollte sich das Umweltministerium zunächst erst einmal mit der Staatskanzlei in Verbindung setzen, um zu klären, was man denn tatsächlich will.“