Die EU- Mitgliedstaaten haben am vergangenen Freitag, 27.April,  endlich einen Vorschlag der Europäischen Kommission unterstützt, die Verwendung von drei Insektiziden (Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam, bekannt als „Neonikotinoide“) weiter einzuschränken.

"Was blüht uns denn da?"...Nein, die Bienen auf diesen Blüten sind nicht gemeint ... Karik. U+E
“Was blüht uns denn da?”…Nein, die Bienen auf diesen Blüten sind nicht gemeint … Karik. U+E

Das Kollegium der EU-Kommissare hatte bereits 2017 darüber beraten. Die am Freitag  in einem Ständigen Ausschuss beschlossenen Beschränkungen gehen aber nun über die bereits seit 2013 geltenden Maßnahmen hinaus. Das für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige Kommissionsmitglied Vytenis Andriukaitis betonte, dass die Kommission diese Maßnahmen bereits vor Monaten auf der Grundlage der wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vorgeschlagen habe

Die Verwendung der drei Stoffe im Freien wird verboten, und die betreffenden Neonikotinoide dürfen nur in permanenten Gewächshäusern verwendet werden, in denen kein Kontakt mit Bienen zu erwarten ist. Der Schutz der Bienen ist für die Kommission „…  ein wichtiges Thema, da er die biologische Vielfalt, die Nahrungsmittelproduktion und die Umwelt betrifft“, heißt es in einer Erklärung der Kommission dazu.

Die Verordnung wird nun in den kommenden Wochen von der Europäischen Kommission angenommen und wird aber erst  bis Ende des Jahres in Kraft treten.