Dieselgate: Die Ministerin könnte auch in der Sahara Dauerregen fordern…
„Nachrüstungen werden sich nicht durch bloße Forderungen der Ministerin durchsetzen lassen“, erwidert der Anwalt der Deutschen Umwelthilfe, Professor Remo Klinger, auf die Stellungnahme von Bundesumweltministerin Svenja Schulze die sie aufgrund der Klage der EU-Kommission wegen ständiger Überschreitung der Luftverschmutzungsgrenzen Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof gestern, Donnerstag 17. Mai , Umwelt und Energie-Report übermittelt hat.
„Oder glaubt jemand ernsthaft, die Automobilindustrie bezahlt freiwillig Milliarden Euro für Fahrzeuge, die sie längst verkauft hat? Die Ministerin könnte sich auch in die Sahara stellen und Dauerregen fordern: dies wäre genauso wirksam. Nötig wäre es vielmehr, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Dazu zählt es, Abschalteinrichtungen rechtlich als das einzuordnen, was sie sind: illegal. Sogenannte Thermofenster sind nicht zulässig, auch nicht zum Schutz der Motoren. Wer Motoren von vornherein so baut, dass sie bei deutschen Durchschnittstemperaturen nicht funktionieren, verdient keinen
rechtlichen Schutz. Dies gilt nicht nur für Volkswagen, sondern auch für Daimler, Opel & Co., die bisher alle unter dem Schutzschirm des Bundesverkehrsministers stehen. Rechtlich sind nicht nur bloße Software-Updates anzuordnen, die in ihrer Wirkung einem Placebo ähneln, sondern eine Nachrüstung der Hardware der Fahrzeuge. Wenn die Bundesregierung, zu der die Bundesumweltministerin gehört, diese rechtlichen Möglichkeiten auch nur annähernd ausschöpfen würde, bedürfte es der Forderung der Ministerin nicht.“
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