Die Befreiung von Netzentgelten, die in Deutschland bestimmten großen Stromverbrauchern in den Jahren 2012 und 2013 gewährt worden war, war ein Verstoß  gegen die EU-Beihilferegeln. Das hat die EU-Kommission am Montag, 28. Mai, entschieden.

Große Stromverbraucher haben zu wenig bezahlt ......
Große Stromverbraucher haben zu wenig bezahlt ……

Nach Feststellung der Kommission  gab es keinerlei  Gründe dafür, diese Verbraucher von der Zahlung der Netzentgelte zu befreien. Deutschland muss deshalb die illegalen Beihilfen von den großen Verbrauchern zurückfordern, hat die Kommission entschieden.

„Alle Stromverbraucher müssen die Netzbetreiber für die Dienste, die sie nutzen, bezahlen“, kommentierte  EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager die Kommissionsentscheidung. Wenn bestimmte große Stromverbraucher von diesen Entgelten befreit werden, stelle dies eine unfaire Bevorteilung dar. Zudem werde die Last für die übrigen Verbraucher erhöht. „Deswegen muss Deutschland nun die nicht gezahlten Entgelte von diesen Stromverbrauchern einfordern.“, fordert Vestager.

Hintergrund: Netzentgelte sind ein Teil der normalen Stromkosten, die alle an das Netz angeschlossenen Stromverbraucher entrichten müssen. Damit werden den Netzbetreibern die von ihnen zur Verfügung gestellten Netzdienste und die Instandhaltung des Netzes vergütet. Bei großen Stromverbrauchern mit konstantem Stromverbrauch können die Netzkosten – insbesondere aufgrund des vorhersehbaren Verbrauchs – geringer ausfallen.

In Deutschland waren zwischen 2011 und 2013 Stromverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden und sehr konstantem Stromverbrauch nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung von der Zahlung von Netzentgelten befreit. Dank dieser

Rund 300 Mio Euro zu wenig entrichtet...?
Rund 300 Mio Euro für Netzentgelte zu wenig entrichtet…?

Bestimmungen ersparten sich die Nutzer 2012 Schätzungen zufolge 300 Mio. Euro an Netzentgelten. Diese wurden aus einer 2012 in Deutschland eingeführten Sonderabgabe, der sogenannten Paragraph-19-Umlage, gegenfinanziert, die die Stromendverbraucher entrichten mussten.

Zahlreiche Verbraucherorganisationen, Stromanbieter sowie Bürgerinnen und Bürger hatten sich dagegen beschwert. Die Kommission hatte im März 2013 deshalb eine umfassende Prüfung eingeleitet. Damit sollte festgestellt werden, ob diese Befreiung als staatliche Beihilfe anzusehen ist und ob sie nach den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen zulässig ist.

Die Untersuchungen der Kommission ergaben Folgendes:

Nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen gibt es – selbst bei konstantem Stromverbrauch – keine objektive Rechtfertigung für eine vollständige Befreiung von Stromverbrauchern von Netzentgelten. Alle Verbraucher sollten für die Kosten aufkommen, die sie dem Netz verursachen. Große Stromverbraucher mit konstanter Abnahme verursachen ebenfalls Netzkosten und nutzen Netzdienste. Die Kosten dafür müssen von ihnen getragen werden.

Deutschland wies jedoch nach, dass die Großverbraucher und Abnehmer mit konstantem Verbrauch in den Jahren 2012 und 2013 aufgrund ihres konstanten und vorhersehbaren Verbrauchs geringere Kosten verursachten als andere Verbraucher. Dies rechtfertigt angesichts der vorherrschenden Marktbedingungen eine teilweise Verringerung der Netzentgelte für diese beiden Jahre.

Jetzt muss Deutschland nach der im Beschluss der Kommission festgelegten Methode für jeden Begünstigten der Befreiung die Höhe der von ihm in den Jahren 2012 und 2013 verursachten Netzkosten ermitteln. Dann muss die Bundesrepublik