Ab 2025 müssen mindestens 55 Prozent des Siedlungsabfalls recycelt werden, ab 2030 sind es bereits 60 Prozent und ab 2035 werden es dann 65 Prozent sein.

Keine Rechtssicherheit bei der Abfallbehandlung ...?!
Künftig mehr Abfall receyceln…!

Der Rat der Europäischen Union hat das in der vergangenen Woche beschlossen. Die neue Berechnungsmethode wird dazu führen, dass die von Deutschland bisher gemeldete Recyclingrate von 67 Prozent zunächst auf einen niedrigeren Wert sinken wird, weil künftig nicht mehr die Ausgangsmenge für das Recycling, sondern das recycelte Material die Bemessungsgrundlage bildet.

Insgesamt sechs abfallrechtliche Richtlinien hat der Rat bei seiner Sitzung am vergangenen Dienstag, 22. Mai, geändert. Diese zielen insbesondere darauf ab, mehr Abfall zu vermeiden und das Recycling zu stärken. Die angenommenen Änderungen betreffen die Abfallrahmenrichtlinie sowie die Richtlinien zu Verpackungen, zu Deponien, zu Altfahrzeugen, zu Batterien und zu Elektro-und Elektronikaltgeräten.

Zentrales  Instrument zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft bilden dabei die Recyclingziele für Siedlungsabfälle. Die maximale Deponierate darf ab 2035 nur noch 10 Prozent betragen. In Deutschland wurde die Deponierung unbehandelter Abfälle bereits 2005 beendet. Deutschland hatte sich in den Verhandlungen im Rat durchgängig für ambitionierte Ziele eingesetzt.

Bereits zugestimmt ...
Bereits zugestimmt …

Die neuen rechtlichen Regelungen werden zu Veränderungen im deutschen Abfallrecht führen. Dazu ist mit Blick auf die grundlegende Abfallrahmenrichtlinie zunächst eine Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erforderlich.

Das Europäische Parlament hatte den Änderungsvorschlägen bereits am 18. April 2018 seine Zustimmung erteilt. Die neuen Richtlinien treten 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Den Mitgliedstaaten steht dann für ihre Umsetzung eine Frist von 24 Monaten zur Verfügung.